Kinder laufen in ein Haus
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Bau, Wohnen

Öffentliche Wohnraumförderung

Von Mietwohnungsneubau und Modernisierungen bis zur Bildung von Wohneigentum: Ziel der Landesregierung ist ein Mehr an bezahlbarem, modernem Wohnraum für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände
  • Behörden
  • Freie Berufe und Selbstständige

Mehr Wohnraum schaffen, der für alle Menschen erschwinglich ist – das ist das Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung. Nur ein Mehr an Wohnungsbau trägt zu stabilen Mieten, Preisen und Preisentwicklungen bei. Die Landesregierung legt hierfür ein Wohnraumförderprogramm auf, aus dem günstige Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) vergeben werden. 

So viel Förderung wie noch nie

Für das Jahr 2023 hat die Landesregierung die Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung nochmals erhöht und stellt nunmehr 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Bis 2027 stehen neun Milliarden Euro bereit. 

Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von bezahlbaren neuen Mietwohnungen, aber auch der Neubau und der Erwerb von selbst genutztem Eigentum sowie Modernisierungsmaßnahmen werden gefördert. Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Investoren erhalten eine Förderung, wenn sie Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Konditionen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser, Männerhäuser und Wohnplätze für Auszubildende und Studierende gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung von bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz und die energetische Erneuerung, aber auch der Abbau von Barrieren sowie die Aufbereitung von Brachflächen sind in diesem Zusammenhang förderfähig.

Landesregierung macht
Ergänzungsdarlehen möglich

Damit begonnene Baustellen fertiggestellt und Menschen in Wohnungen einziehen können, macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei öffentlich geförderten Wohnungen aus dem Jahr 2021 die Nachbewilligung möglich. Investoren im öffentlichen Wohnungsbau können ein Ergänzungsdarlehen beantragen: Bis zu 20 Prozent können auf das ursprüngliche Gesamtdarlehen aus 2021 aufgestockt werden; der Tilgungsnachlass erhöht sich entsprechend.
Auch wenn die Rahmenbedingungen herausfordernd sind, setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen alles daran, die Investitionen in den preisgebundenen Wohnungsbau zu unterstützen. 

Das Ergänzungsdarlehen kann auf Antrag für alle Neubau- und Modernisierungsvorhaben, für die eine Förderzusage im Jahr 2021 erteilt wurde und die noch nicht bezugsfertig oder fertiggestellt sind, in Form einer Nachbewilligung gewährt werden. Bei geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der Darlehen auf das Niveau des Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Wohnungsmarktprognose für
Nordrhein-Westfalen

Um langfristig Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie Regionen und für Klein- wie Großinvestorinnen und -investoren zu schaffen, ist eine Wohnungsmarktprognose unerlässlich. Mit der Wohnungsmarktprognose bis 2040 für Nordrhein-Westfalen liegen verlässliche Angaben über die möglichen Entwicklungsszenarien im Wohnungsmarkt vor. In den Jahren 2018 bis 2025 werden im Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen rund 51.200 Wohnungen jährlich benötigt, im Zeitraum bis 2040 wird der Bedarf abflachen. In Summe werden bis 2040 jährlich rund 46.000 neue Wohneinheiten in unserem Bundesland gebraucht.

Faktoren der
Wohnstandortwahl

Neben Prognosen über die zukünftigen Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten ist es für die Wohnungspolitik auch wertvoll zu verstehen, welche Faktoren maßgeblich Einfluss auf die Wahl eines Wohnstandortes haben. Hierzu hat das Ministerium zusammen mit der NRW.BANK und dem VdW Rheinland Westfalen mögliche Faktoren für die Wohnstandortwahl näher untersuchen lassen.

Gebietskulissen-Gutachten

Die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen wird in den Bereichen Miete und Eigentum auf Basis von Gebietskulissen strukturiert und gesteuert. Die Gebietskulissen dienen der Zuordnung der nordrhein-westfälischen Kommunen zu Bedarfs- und Kostenkategorien und zielen somit auf eine passgenaue Bereitstellung der Fördermittel ab. Für das Förderjahr 2021 wurde ein neues Gutachten zur sachlichen und räumlichen Differenzierung der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen für die Gebietskulissen durch das private Forschungs- und Beratungsinstitut RegioKontext GmbH aus Berlin erstellt. Die Erarbeitung des Gutachtens erfolgte in enger Zusammenarbeit mit einem Expertenkreis, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft sowie der Kommunen teilgenommen haben. Die genutzte landesweit einheitliche, breitgefächerte und kleinräumige Datengrundlage ermöglicht es, die Förderbedingungen an den jeweiligen örtlichen Investitionsbedingungen auszurichten und eine regionale Dotierung der Förderbudgets unter Bedarfsgesichtspunkten passgenau zu definieren. 

Hier finden Sie das Gutachten für die Gebietskulisse sowie das Gutachten für die Gebietskulisse in der Kurzfassung.

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