Planung einer Standortaufbereitung
Planung einer Standortaufbereitung
Wohnen
Ein Baustein des Wohnraumförderprogramms 2023–2027

Wohnraumförderung für die Aufbereitung von Standorten

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Aufbereitung von geeignetem Bauland für den Wohnungsbau über die öffentliche Wohnraumförderung.
  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände

Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung beteiligt sich das Land mit einem zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen an der Finanzierung von Kosten der Standortaufbereitung.

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen werden 75 Prozent der Kosten für die Standortaufbereitung in zentraler Lage gefördert, wenn auf diesen Grundstücken geförderte Wohnungen, selbst genutztes Wohneigentum, Wohnplätze entstehen. In Gebieten mit beschlossenen Quartierskonzepten dürfen die Neubauwohnungen auch auf anderen als den aufbereiteten Flächen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers im Quartier entstehen, wenn auf den aufbereiteten Flächen während der Zweckbindung weder Wohnungsbau noch eine gewerbliche Nutzung erfolgt.

Die zusätzlichen Fördermittel für die Standortaufbereitung betragen maximal 25.000 Euro pro geförderte Mietwohnung. Auf das Darlehen für die Standortaufbereitung wird ein Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent gewährt. Details stehen in den jeweils aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen unter Nummer 2.5.2. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bewilligungsbehörde.

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