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Bau- und Wohngruppenprojekte
Auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene Bauprojekte können durch die Wohnraumförderung unterstützt werden.
Wenn eine Gruppe von Menschen ihre Wohnwünsche und -vorstellungen selbstbestimmt in einem gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojekt realisieren möchte, kann sie als Wohn-/Baugruppe mit einem Investor zusammenarbeiten und die entstehenden Wohnungen mieten. Zudem kann die Bewohnergemeinschaft eine Genossenschaft, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder bei der Variante Mietersyndikat eine GmbH gründen.
Das für Wohnungsbau zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat aktuell zur Unterstützung der positiven sozialen, gesellschaftlichen und wohnungspolitischen Effekte durch Baugruppen seine Förderangebote im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung deutlich ausgeweitet und entwickelt.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Haushaltseinsparungen für dieses Jahr keine Moderationsförderungen von bewohnergetragenen Wohn- und Baugruppen möglich sind.
Aktuell bemühen wir uns für das kommende Förder-/ Haushaltsjahr 2027 um eine Nachfolgeregelung. Wir werden Sie dann an dieser Stelle über die zukünftige Ausgestaltung der Moderationsförderung informieren.
Für Rückfragen steht Ihnen weiterhin das Referat 406 „Experimenteller Wohnungsbau“ unter der Adresse: FP-R406[at]mhkbd.nrw.de (FP-R406[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de) zur Verfügung.
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