Ein Rollstuhlfahrer nutzt eine Rampe in ein Gebäude
Ein Rollstuhlfahrer nutzt eine Rampe in ein Gebäude
Wohnen
Ein Baustein des Wohnraumförderprogramms 2023–2027

Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen

Die öffentliche Wohnraumförderung bietet Möglichkeiten, die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und alle Voraussetzungen für ein möglichst eigenständiges Leben und soziale Teilhabe zu schaffen.
  • Unternehmen und Verbände
  • Privatpersonen

Mit Mitteln der Wohnraumförderung werden verschiedene Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen gefördert. Hierzu gehören klassische Mietwohnungen, ambulantes Wohnen in einem gemeinschaftlichen Setting oder auch Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Spezielle Zusatzförderungen runden das Förderangebot ab.

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Kommunale Träger, Träger, die einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, Wohnungsunternehmen, private Investorinnen/Investoren und Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen, die die Immobilie selbst nutzen.

  • Die Neuschaffung barrierefreier Mietwohnungen für Alleinstehende, Paare, Familien oder Wohngemeinschaften durch Neubau oder Umbau bestehender Gebäude,
     
  • die behindertengerechte Modernisierung vorhandenen Wohnraums,
     
  • der Bau oder der Erwerb selbst genutzten Wohneigentums,
     
  • der Bau kleinteiliger Wohnformen (Cluster- bzw. Gruppenwohnungen) von guter Wohnqualität an integrierten Standorten,
     
  • die Umsetzung barrierefreier Standards in bestehenden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und die Schaffung von modernen Ersatzneubauten für ein Wohnen in überschaubaren Gruppen.

Mit zinsgünstigen Baudarlehen und Tilgungsnachlässen bis zu 50 Prozent für die Schaffung von Wohnraum, der Menschen mit Schwerbehinderungen oder rollstuhlnutzenden Personen vorbehalten ist.

Ansprechpartner sind die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden der kreisfreien Städte und Kreise.

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