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Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen
Als Ergänzung zu den bestehenden Fördermöglichkeiten des Wohnraumförderprogramms des Landes wird zur Erweiterung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes der bisherige Modellversuch zum Bindungserwerb in den Regelbetrieb überführt und in 67 Kommunen (Kommunen der Mietenstufen M4 und M4+) die Möglichkeit eröffnet, Mietpreis- und Belegungsbindungen zu attraktiveren Konditionen an bestehenden Wohnungen zu erwerben
Nach einer Evaluierung des Modellversuchs im Herbst 2024 wurde die Richtlinie punktuell, insbesondere bei den Regelungen zur Miethöhe, zu den Mieterhöhungsmöglichkeiten und zum Beginn der Zweckbindungsfrist redaktionell geschärft und weiter vereinfacht.
Zur weiteren Verfahrensvereinfachung und aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis muss der gültige Wohnberechtigungsschein der Mieterin oder des Mieters bei der Förderung von vermieteten Wohnungen bei Erteilung der Förderzusage vorliegen.Zur weiteren Verfahrensvereinfachung ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit nicht mehr erforderlich.
Eine Förderung in Kommunen der Mietenstufe M3 kann weiterhin in Einzelfällen zugelassen werden, sofern besondere Umstände vorliegen. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Fachabteilung des für das Wohnungswesen zuständigen Ministeriums erforderlich.
Um das attraktive Angebot für die Investoren praktikabel zu gestalten, aber andererseits den Bürokratieaufwand für alle Beteiligten gering zu halten, ist auch der Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen an einer Vielzahl von Wohnungen möglich (sogenannte Kontingentlösung).
Für den Bindungserwerb stehen im Programmjahr 2025 erneut Fördermittel bereit. Vermieterinnen und Vermieter können für ihren vorhandenen Wohnraum einen Zuschuss von bis zu 3,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beantragen. Diese Förderung ist angesichts der hohen Bauland- und Baukosten ein weiterer Schritt, um für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, der den Menschen in Nordrhein-Westfalen direkt und unkompliziert zur Verfügung steht.
Kommunen im
Förderprogramm
Aachen | Frechen | Leichlingen | Rommerskirchen |
Alfter | Grevenbroich | Leverkusen | Rösrath |
Bad Honnef | Gütersloh | Lohmar | Sankt Augustin |
Bergheim | Haan | Meckenheim | Siegburg |
Bergisch Gladbach | Haltern | Meerbusch | Solingen |
Bielefeld | Heiligenhaus | Mettmann | Swisttal |
Bochum | Hennef | Monheim | Telgte |
Bonn | Hilden | Mülheim an der Ruhr | Tönisvorst |
Bornheim | Hürth | Münster | Troisdorf |
Brühl | Kaarst | Neuss | Verl |
Burscheid | Kempen | Niederkassel | Wachtberg |
Dormagen | Kerpen | Odenthal | Warendorf |
Dortmund | Köln | Overath | Wesseling |
Düsseldorf | Königswinter | Paderborn | Willich |
Erftstadt | Korschenbroich | Pulheim | Wülfrath |
Erkrath | Krefeld | Ratingen | Würselen |
Essen | Langenfeld | Rheinbach |
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