Zwei Hände übergeben einen Schlüssel
Zwei Hände übergeben einen Schlüssel
Wohnen
Ein Baustein des Wohnraumförderprogramms 2023–2027

Wohnraumförderung für Privateigentum

Die Eigentumsförderung richtet sich an Haushalte wie zum Beispiel alleinstehende Personen, Paare oder Familien mit Kindern mit geringem Haushaltseinkommen.
  • Privatpersonen

Mit dem Wohnraumförderprogramm 2023– 2027 wird die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet. 

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Haushalte wie zum Beispiel alleinstehende Personen, Paare oder Familien mit Kindern, deren Haushaltseinkommen innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze liegt (Einkommensgruppe A). Zudem können auch solche Haushalte gefördert werden, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent übersteigt (sogenannte Einkommensgruppe B).

Landesweit wird der Neubau oder der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum gefördert.

Mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass (Teilschulderlass). Alle Förderdarlehen sind trotz der dynamischen Zinsentwicklungen für die Dauer von 30 Jahren mit nur 0,5 Prozent zu verzinsen. Zusätzlich kann ein Ergänzungsdarlehen abgeschlossen werden, soweit Finanzierungslücken auftreten, die nicht über Kapitalmarktdarlehen geschlossen werden können.

Anträge für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum können bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden der kreisfreien Städte oder Kreise gestellt werden. Dort erhält man auch Auskunft, ob und unter welchen Bedingungen an dem gewünschten Standort eine Förderung möglich ist.

Besondere Unterstützung bei der Erfüllung ihres Traums von der eigenen Immobilie gewährt die Landesregierung Familien mit Kindern oder Haushalten, denen eine Person mit Schwerbehinderung angehört: Bei der Wohnraumförderung hat die Landesregierung den Familienbonus um 1.000 Euro auf 24.000 Euro je Kind oder Person mit Schwerbehinderung erhöht. Auf dem Weg in die selbst genutzte Immobilie erhalten Familien eine Gesamtförderung, die aus einem regional abhängigen Grunddarlehen und dem Familienbonus besteht. Die Eigentumsförderung der Landesregierung richtet sich dabei an Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich. Gerade diese Familien können oftmals keine nennenswerten Vermögenswerte aufbauen.

Die aktuellen Grunddarlehen für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum bewegen sich für die Einkommensgruppe A zwischen 100.000 und 184.000 Euro und für die Einkommensgruppe B zwischen 59.000 Euro und 110.000 Euro je nach Lage der Immobilie. Neben dem Familienbonus kann ein Zusatzdarlehen für barrierefrei errichtete Objekte in Höhe von 11.500 Euro bewilligt werden. Für Bauvorhaben mit BEG-Standard „Effizienzhaus 40“ kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000 Euro gewährt werden. Sollte die Förderimmobilie in Holzbauweise errichtet werden, kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von bis zu 17.000 Euro gewährt werden.

Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung das Prinzip „Jung kauft Alt – junge Familien kaufen Bestandsimmobilien“. Dies ist insbesondere für viele ländliche Regionen interessant. Die Höhe der Fördersätze beim Bestandserwerb entspricht der der Neubauförderung. Nähere Informationen über die Fördermöglichkeiten und Fördervoraussetzungen können bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden eingeholt werden.

Förderbeispiele

Einkommensgruppe A:

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreshaushaltseinkommen innerhalb der Einkommensgruppe A profitiert in mehrfacher Hinsicht von der Eigentumsförderung: Beim Kauf einer Immobilie in Gebieten der Kostenkategorie 4 (etwa in Ballungsräumen wie Dortmund oder Bielefeld) mit Gesamtkosten von 300.000 Euro erhält die Familie ein Förderdarlehen in Höhe von 232.000 Euro (Grunddarlehen in Höhe von 184.000 Euro und Familienbonus in Höhe von 48.000 Euro für beide Kinder) zu attraktiven Konditionen. Als Eigenleistung müssen 22.500 Euro (in der Regel 7,5 Prozent der Gesamtkosten) eingebracht werden. Auf das Förderdarlehen erhält die Familie einen Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von zehn Prozent und damit 23.200 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Und es sind auch noch weitere Zusatzdarlehen wie beispielsweise für Bauen mit Holz, dessen Höhe abhängig ist von der Menge an verbautem Holz (maximal 17.000 Euro), für barrierefreie Objekte (11.500 Euro) oder Bauvorhaben mit BEG-Standard „Effizienzhaus 40“ (30.000 Euro) möglich.

Einkommensgruppe B:

Sollte die Familie die maßgebende Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschreiten (Einkommensgruppe B), könnte ein Förderdarlehen in Höhe von 158.000 Euro gewährt werden (Grunddarlehen in Höhe von 110.000 Euro und 48.000 Euro für beide Kinder). Der Tilgungsnachlass würde in diesem Beispiel 15.800 Euro betragen.

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