Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen
- Privatpersonen
- Unternehmen und Verbände
Zusätzlich zum Neubau und zur Modernisierung sollen auch kurzfristig Bindungen an Wohnraum erworben werden können, um den Mietwohnungsmarkt durch bezahlbare Mieten zu entlasten. Hierfür wurde der bisherige Modellversuch zum Bindungserwerb in den Regelbetrieb überführt.
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Vermieterinnen und Vermieter
Die Möglichkeit des Bindungserwerbs bezieht sich auf die 67 Kommunen der Mietenstufen M4 und M4+. In Ausnahmefällen kann eine Förderung auch in Kommunen der Mietenstufe M3 zugelassen werden. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Fachabteilung des für das Wohnungswesen zuständigen Ministeriums erforderlich.
Folgende Kommunen sind aktuell in den Mietenstufen M4 und M4+:
Aachen | Frechen | Leichlingen | Rommerskirchen |
Alfter | Grevenbroich | Leverkusen | Rösrath |
Bad Honnef | Gütersloh | Lohmar | Sankt Augustin |
Bergheim | Haan | Meckenheim | Siegburg |
Bergisch Gladbach | Haltern | Meerbusch | Solingen |
Bielefeld | Heiligenhaus | Mettmann | Swisttal |
Bochum | Hennef | Monheim | Telgte |
Bonn | Hilden | Mülheim an der Ruhr | Tönisvorst |
Bornheim | Hürth | Münster | Troisdorf |
Brühl | Kaarst | Neuss | Verl |
Burscheid | Kempen | Niederkassel | Wachtberg |
Dormagen | Kerpen | Odenthal | Warendorf |
Dortmund | Köln | Overath | Wesseling |
Düsseldorf | Königswinter | Paderborn | Willich |
Erftstadt | Korschenbroich | Pulheim | Wülfrath |
Erkrath | Krefeld | Ratingen | Würselen |
Essen | Langenfeld | Rheinbach |
Wie bei der Mietwohnraumförderung profitieren auch beim Bindungserwerb die Mieterinnen und Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Durch den Erwerb von Zweckbindungen an Wohnungen wird mehr bezahlbarer Wohnraum generiert, der kurzfristig zur Verfügung steht.
Gefördert wird der Bindungserwerb an Wohnungen, die bisher keiner Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen und die entweder frei oder bereits an wohnberechtigte Haushalte vermietet sind.
Der Bestandshalter bzw. die Bestandshalterin nimmt in der Regel zunächst Kontakt mit der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde bei den kreisfreien Städten oder Kreisen auf, um Fragen des Bedarfs und der Qualität sowie das weitere Verfahren zu klären.
Die Förderung erfolgt als einmaliger Festbetragszuschuss, der sich aus der Wohnfläche in Quadratmeter und der Dauer der Zweckbindung errechnet.
Fördermittel werden bei der örtlichen Bewilligungsbehörde bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt.
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