Eine Reihe von Wohnungen
Eine Reihe von Wohnungen
Wohnen
Eine Ergänzung zum Wohnraumförderprogramm 2023-2027

Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen

In 67 Kommunen (Kommunen der Mietenstufen M4 und M4+) wird die Möglichkeit eröffnet, Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen zu attraktiveren Konditionen zu erwerben.
  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände

Zusätzlich zum Neubau und zur Modernisierung sollen auch kurzfristig Bindungen an Wohnraum erworben werden können, um den Mietwohnungsmarkt durch bezahlbare Mieten zu entlasten. Hierfür wurde der bisherige Modellversuch zum Bindungserwerb in den Regelbetrieb überführt.

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Vermieterinnen und Vermieter

Die Möglichkeit des Bindungserwerbs bezieht sich auf die 67 Kommunen der Mietenstufen M4 und M4+. In Ausnahmefällen kann eine Förderung auch in Kommunen der Mietenstufe M3 zugelassen werden. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Fachabteilung des für das Wohnungswesen zuständigen Ministeriums erforderlich.

Folgende Kommunen sind aktuell in den Mietenstufen M4 und M4+:

Aachen              Frechen             Leichlingen         Rommerskirchen      
Alfter              Grevenbroich        Leverkusen          Rösrath            
Bad Honnef          Gütersloh          Lohmar              Sankt Augustin      
Bergheim            Haan                Meckenheim          Siegburg            
Bergisch Gladbach   Haltern             Meerbusch           Solingen            
Bielefeld           Heiligenhaus        Mettmann            Swisttal            
Bochum              Hennef              Monheim             Telgte              
Bonn                Hilden              Mülheim an der RuhrTönisvorst
Bornheim            Hürth              Münster            Troisdorf           
Brühl              Kaarst              Neuss               Verl                
Burscheid           Kempen              Niederkassel        Wachtberg           
Dormagen            Kerpen              Odenthal            Warendorf           
Dortmund            KölnOverath             Wesseling           
DüsseldorfKönigswinter       Paderborn           Willich             
Erftstadt           Korschenbroich      Pulheim             Wülfrath           
Erkrath             Krefeld             Ratingen            Würselen           
Essen               Langenfeld          Rheinbach            

Wie bei der Mietwohnraumförderung profitieren auch beim Bindungserwerb die Mieterinnen und Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Durch den Erwerb von Zweckbindungen an Wohnungen wird mehr bezahlbarer Wohnraum generiert, der kurzfristig zur Verfügung steht.

Gefördert wird der Bindungserwerb an Wohnungen, die bisher keiner Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen und die entweder frei oder bereits an wohnberechtigte Haushalte vermietet sind.

Der Bestandshalter bzw. die Bestandshalterin nimmt in der Regel zunächst Kontakt mit der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde bei den kreisfreien Städten oder Kreisen auf, um Fragen des Bedarfs und der Qualität sowie das weitere Verfahren zu klären.
Die Förderung erfolgt als einmaliger Festbetragszuschuss, der sich aus der Wohnfläche in Quadratmeter und der Dauer der Zweckbindung errechnet.

Fördermittel werden bei der örtlichen Bewilligungsbehörde bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt.

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