Kinder laufen in ein Haus
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Bau, Wohnen

Öffentliche Wohnraumförderung

Von Mietwohnungsneubau und Modernisierungen bis zur Bildung von Wohneigentum: Ziel der Landesregierung ist ein Mehr an bezahlbarem, modernem Wohnraum für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände
  • Behörden
  • Freie Berufe und Selbstständige

So viel Förderung wie noch nie

Bis 2027 stellt die Landesregierung neun Milliarden Euro bereit. Für das Jahr 2024 belaufen sich die Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung dabei auf 1,7 Milliarden Euro.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf dem Neubau und Erwerb von bezahlbaren Mietwohnungen sowie auf dem Neubau und Erwerb von selbst genutztem Eigentum Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Investoren erhalten eine Förderung, wenn sie Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Konditionen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können Wohnplätze für Auszubildende und Studierende, Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser und Männerhäuser gefördert werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Modernisierung von bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz und die energetische Erneuerung, aber auch der Abbau von Barrieren sowie die Aufbereitung von Brachflächen sind in diesem Zusammenhang förderfähig.

Gebietskulissen-Gutachten

Die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen wird in den Bereichen Miete und Eigentum auf Basis von Gebietskulissen strukturiert und gesteuert. Die Gebietskulissen dienen der Zuordnung der nordrhein-westfälischen Kommunen zu Bedarfs- und Kostenkategorien und zielen somit auf eine passgenaue Bereitstellung der Fördermittel ab. Für das Förderjahr 2024 wurde das Gutachten zur sachlichen und räumlichen Differenzierung der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen für die Gebietskulissen durch das private Forschungs- und Beratungsinstitut RegioKontext GmbH aus Berlin aktualisiert. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit einem Expertenkreis, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft sowie der Kommunen teilgenommen haben. Die genutzte landesweit einheitliche, breitgefächerte und kleinräumige Datengrundlage ermöglicht es, die Förderbedingungen an den jeweiligen örtlichen Investitionsbedingungen auszurichten und eine regionale Dotierung der Förderbudgets unter Bedarfsgesichtspunkten passgenau zu definieren. 

Hier finden Sie das Gutachten für die Gebietskulisse sowie das Gutachten für die Gebietskulisse in der Kurzfassung.

Landesregierung macht
Ergänzungsdarlehen möglich

Damit begonnene Baustellen fertiggestellt und Menschen in Wohnungen einziehen können, macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei öffentlich geförderten Wohnungen aus dem Jahr 2021 die Nachbewilligung möglich. Investoren im öffentlichen Wohnungsbau können ein Ergänzungsdarlehen beantragen: Bis zu 20 Prozent können auf das ursprüngliche Gesamtdarlehen aus 2021 aufgestockt werden; der Tilgungsnachlass erhöht sich entsprechend.
Auch wenn die Rahmenbedingungen herausfordernd sind, setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen alles daran, die Investitionen in den preisgebundenen Wohnungsbau zu unterstützen. 

Das Ergänzungsdarlehen kann auf Antrag für alle Neubau- und Modernisierungsvorhaben, für die eine Förderzusage im Jahr 2021 erteilt wurde und die noch nicht bezugsfertig oder fertiggestellt sind, in Form einer Nachbewilligung gewährt werden. Bei geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der Darlehen auf das Niveau des Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Wohnungsmarktprognose für
Nordrhein-Westfalen

Um langfristig Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie Regionen und für Klein- wie Großinvestorinnen und -investoren zu schaffen, ist eine Wohnungsmarktprognose unerlässlich. Mit der Wohnungsmarktprognose bis 2040 für Nordrhein-Westfalen liegen verlässliche Angaben über die möglichen Entwicklungsszenarien im Wohnungsmarkt vor. In den Jahren 2018 bis 2025 werden im Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen rund 51.200 Wohnungen jährlich benötigt, im Zeitraum bis 2040 wird der Bedarf abflachen. In Summe werden bis 2040 jährlich rund 46.000 neue Wohneinheiten in unserem Bundesland gebraucht.

Faktoren der
Wohnstandortwahl

Neben Prognosen über die zukünftigen Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten ist es für die Wohnungspolitik auch wertvoll zu verstehen, welche Faktoren maßgeblich Einfluss auf die Wahl eines Wohnstandortes haben. Hierzu hat das Ministerium zusammen mit der NRW.BANK und dem VdW Rheinland Westfalen mögliche Faktoren für die Wohnstandortwahl näher untersuchen lassen.

Kommunale Boden- und Liegenschaftspolitik:
Quoten für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau

Im Jahr 2022 wurden seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und der landeseigenen Förderbank NRW.BANK alle 53 Bewilligungsbehörden für die öffentliche Wohnraumförderung hinsichtlich Einsatz und Ausgestaltung von kommunalen Quoten für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen befragt.

Hierbei handelt es sich um die Vorgabe, dass bei allen Bauvorhaben der Vorhabenträger einen Teil (in Höhe der Quote) der entstehenden Nettowohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum realisieren muss.

So kann der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen mithilfe einer Quotierung am Neubau gesichert werden.

Alle Bewilligungsbehörden haben an der Befragung teilgenommen. Damit liegen Ergebnisse zu 396 Kommunen vor.

Ziel war es, eine vollständige Erhebung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche Kommunen aktuell das Instrument einer Quotierung für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau nutzen sowie Informationen zur Ausgestaltung des Instruments zu erhalten.

Die Ergebnisse liegen in Berichtsform vor:

Mehr Wohnraum schaffen, der für alle Menschen erschwinglich ist – das ist das Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung. Nur ein Mehr an Wohnungsbau trägt zu stabilen Mieten, Preisen und Preisentwicklungen bei. Die Landesregierung legt hierfür ein Wohnraumförderprogramm auf, aus dem günstige Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) vergeben werden. 

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