Programme von Land und Bund
Städtebauförderung
- Unternehmen und Verbände
- Behörden
Städtebauförderung macht Brachflächen zu lebendigen Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu Wahrzeichen: Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen seit mehr als 50 Jahren Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Ländliche wie städtische Räume werden unterstützt mit dem Ziel, die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- und Naturstandorte zu stärken.
Die Wahl zum Deutschen Bundestag und die sich anschließende Regierungsbildung auf der Bundesebene haben zu Verzögerungen geführt. Auf einen wie sonst üblichen Förderaufruf zur Städtebauförderung 2023 wurde infolgedessen verzichtet. Daher gelten die Inhalte des Förderaufrufs aus dem Jahr 2022 auch für das Jahr 2023.
Nachfolgend finden Sie den aktuellen Aufruf mit seinen drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und Erneuerung“.
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Alle wichtigen Informationen zur Förderung sowie Antragsformulare und Vorschriften zur Publizität für Gemeinden und Gemeindeverbände finden Sie auf der Förderseite zum Programm.
386,2 Millionen Euro für 225 Umbau-Projekte in Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023
Ob energetische Erneuerung, Herstellung von Barrierearmut oder Barrierefreiheit, Neugestaltung von Wohnvierteln oder eine klimaangepasste Stadt- und Gemeindeentwicklung: Die Städtebauförderung von Land und Bund steht an der Seite der nordrhein-westfälischen Kommunen.
Mit der Veröffentlichung des Förderprogramms zur Städtebau- und Gemeindeentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes, bestehend aus den drei Regelprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, für das Jahr 2023 werden insgesamt 225 Projekte mit rund 386,2 Millionen Euro gefördert. Damit setzt sich der Erfolg der Programme weiter fort. Eine Übersicht über die aktuellen und zurückliegenden Maßnahmen bieten die Programmveröffentlichungen.
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Rechtlicher Rahmen der Förderung
Die Förderung in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung erfolgt auf der Grundlage des Artikels 104 b Grundgesetz. Die Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sind für Fördergebiete bestimmt, die durch Beschluss der Gemeinde räumlich abzugrenzen sind. Die Förderung erfolgt des Weiteren auf Basis der zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder sowie nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008) vom 22. Oktober 2008.
Investitionspakt zur Förderung
von Sportstätten
Sport leistet mit seinen verbindenden Elementen einen wichtigen Beitrag, damit sich die Menschen wohlfühlen, gesund bleiben und miteinander in Kontakt kommen.
Ausreichend verfügbare und baulich gut ausgestattete Sportstätten sind als Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich. Sie sind damit ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Aus diesen Gründen unterstützen Bund und Länder seit 2020 Städte und Gemeinden dabei, Sportstätten zukunftsfähig, nachhaltig und modern zu entwickeln.
Aus dem Investitionsprogramm werden Projekte mit unterschiedlichen Zielrichtungen gefördert. Dazu gehören zum Beispiel moderne niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche, der Bau von multifunktionalen Anlagen für verschiedenste Breitensportangebote sowie die Modernisierung baufälliger Sporteinrichtungen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Förderseite zum Programm.
Geförderte Maßnahmen im Jahr 2020
Zahlreiche Städte und Gemeinden und damit verbunden auch die jeweils heimischen Sportvereine konnten bereits von der Förderung profitieren. Einen Einblick in die Maßnahmen und die örtliche Verteilung gibt die Übersicht über die Programmbewilligungen.
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Förderangebot: Dauerhafte Umnutzung
leer stehender Ladenlokale
Das Ministerium hat in den Programmjahren der Städtebauförderung 2022 und 2023 einen Förderbaustein „Dauerhafte Umnutzung leer stehender Ladenlokale“ aufgelegt. Die Erprobung neuer Fördertatbestände als Reaktion auf dauerhafte und schwerwiegende Entwicklungen, die zu städtebaulichen Missständen führen, soll hiermit unterstützt werden.
Wenn der Einzelhandel dauerhaft nicht mehr die Leitfunktion darstellt, muss es das Ziel sein, dass neue multifunktionale Nutzungen Einzug halten und Lebendigkeit schaffen. Mit dem Programm sollen daher die privaten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei der dauerhaften Umnutzung leer stehender Ladenlokale ohne Wiedervermietungsperspektive für Handel mit konkreten Finanzmitteln für Investitionen unterstützt werden. Dabei sollen Leerstände dauerhaft beseitigt und neue Nutzungen wie beispielsweise Wohnen, Dienstleistung, Gastronomie und bürgerschaftliche Gemeinschaftsräume greifen. Damit können die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Umnutzungen von dauerhaft leer stehenden Ladenlokalen in Programmgebieten der Städtebauförderung gezielt anstoßen.
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