Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser- und Starkregenereignis 2021
Hilfen für den Wiederaufbau von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
- Privatpersonen
- Unternehmen und Verbände
- Freie Berufe und Selbstständige
Der Wiederaufbaufonds Nordrhein-Westfalen wurde mit einem Finanzvolumen in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro ausgestattet, um den Wiederaufbau von privater und öffentlicher Infrastruktur zu unterstützen:
- Aufbauhilfen für Unternehmen
- Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
- Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, die Fischerei und Aquakultur
- Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen
Zusätzlich haben die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, weitere Unterstützungsprogramme für die Geschädigten auf den Weg gebracht:
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Ein Land baut wieder auf
Zigtausend Menschen, Unternehmen sowie Städte und Gemeinden selbst waren massiv von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen und leiden zum Teil immer noch unter den Folgen.
In der Not steht die Bundesrepublik Deutschland zusammen: Alle Länder beteiligten sich am Aufbaufonds 2021, sodass Geschädigten bis heute finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung haben damit insgesamt Aufbauhilfen von rund 12,3 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Durch den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung sind ein Jahr nach der Katastrophe bereits wichtige Meilensteine beim Wiederaufbau erreicht worden.
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Hinweise zum hochwasserschützenden Bauen
Im Rahmen des Wiederaufbaus können auch Hochwasserschutzmaßnahmen notwendig sein. Ziel ist ein hochwassersicherer Wiederaufbau, damit Schäden bei einem erneuten Hochwasser reduziert oder vermieden werden können. Daher kann eine Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude im Rahmen der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ in Betracht kommen. Das gilt im Rahmen des Wiederaufbaus natürlich nur für Gebäude, die aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 auch geschädigt wurden.
Unter Vorlage einer gutachterlichen Bestätigung können abhängig vom jeweiligen Schaden im Keller oder Erdgeschoss beispielsweise folgende Maßnahmen förderfähig sein:
- Einbau wasserdichter und druckfester Kellerfenster
- Absicherung der Kellerschächte mit Abdichtungen, festen Erhöhungen oder mobilen Flutschotts
- Errichtung von Flutschotts für Fenster und/oder Türen
Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist dabei die Vorlage eines Gutachtens, welches dokumentiert, dass diese Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude notwendig sind, um Schäden bei einem künftigen Hochwasser zu vermeiden oder zu verringern. Nicht förderfähig sind Maßnahmen im Garten, wie z. B. die Umfriedung des Grundstücks mit Mauern, Spundwänden oder Schotts.
Auf Antrag prüft die Bewilligungsbehörde in Ihrem Einzelfall, ob eine Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen möglich ist. Auch bei bereits erteilten Bewilligungen kann auf Antrag geprüft werden, ob eine Erhöhung der Fördersumme möglich ist.
Einen Überblick über technische und bauliche Voraussetzungen sowie zum Risikomanagement finden Sie auf den Seiten des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V.
Aufbauhilfe beantragen
Die Fördervoraussetzungen, mögliche Leistungsempfänger und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Förderseite.
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages. Erst- und Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
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