Nordrhein-Westfalen-Initiative "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren"
- Behörden
Mit dem Programm sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, mit nachhaltigen und zukunftsfähigen Nutzungskonzepten den Wandel im Handel positiv zu begleiten und neue Ankerpunkte in den Innenstädten zu schaffen. Mit dem “Landesprogramm Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen” wird das erfolgreiche Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte fortgesetzt. Die Förderbausteine, die im vorlaufenden „Sofortprogramm Innenstadt“ angeboten wurden, finden sich auch im neuen Förderprogramm wieder.
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Gemeinden und Gemeindeverbände
Um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden zu unterstützen, können folgende Bausteine gefördert werden: Verfügungsfonds Anmietung, Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien, Anstoß eines Zentrenmanagements und Schaffung von Innenstadt-Qualitäten (z. B. Anschaffung von Stadtbäumen, Stadtmöblierung, …). Weitere Informationen können dem Förderaufruf zum Landesprogramm entnommen werden.
Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum des Landesprogramms endet am 31. Dezember 2026.
Anträge sind bis zum 15. Juni 2023 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Projektanträge werden bei der für die Kommune zuständigen Bezirksregierung eingereicht. Ansprechpartner ist jeweils das Dezernat 35.
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