Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser- und Starkregenereignis 2021
Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen
- Behörden
- Vereine
Durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurden in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Teile der Infrastruktur beschädigt oder zerstört. Darunter auch Gebäude und Einrichtungen von Vereinen, Religionsgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie der öffentliche Personennahverkehr.
In der Not steht die Bundesrepublik Deutschland zusammen: Alle Länder beteiligten sich am Aufbaufonds 2021, sodass den Geschädigten bis heute finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung haben für Nordrhein-Westfalen Aufbauhilfen von rund 12,3 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.
Durch den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung sind bereits wichtige Meilensteine beim Wiederaufbau erreicht worden.
Aufbauhilfe beantragen
Die Fördervoraussetzungen, mögliche Leistungen und alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Förderseite.
Anträge zum privaten Wiederaufbau und für den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.
Zur Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen
Informationen zu den ebenfalls geänderten Antragsfristen für die Aufbauhilfen für Unternehmen und für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur finden Sie bei den zuständigen Ministerien bzw. der NRW.BANK.
Förderung jetzt online beantragen
Einen umfangreichen Frage- und Antwortkatalog zur Förderung finden Sie hier:
Zum umfangreichen Frage-Antwort-Katalog für Wiederaufbauhilfe
Handreichung für Kommunen: Förderrichtlinie Wiederaufbau
ermöglicht präventiven Hochwasserschutz
Die Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen ermöglicht Kommunen nach dem Erlass des Ministeriums vom 15. August 2022 präventive Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu ergreifen. Die Handreichung des Ministeriums legt die Rahmenbedingungen für eine Förderung fest. Sie gibt den Kommunen eine Hilfestellung für die Antragstellung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser- und Starkregengefahren sowie beim Starkregen-Risikomanagement, einschließlich des Wiederaufbaus von Brücken.
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