Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser- und Starkregenereignis 2021
Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen
- Behörden
- Vereine
Durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurden in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Teile der Infrastruktur beschädigt oder zerstört. Darunter auch Gebäude und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie der öffentliche Personennahverkehr.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Wiederaufbaufonds betroffene Kommunen beim Wiederaufbau von und der Schadensbeseitigung an:
- städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks
- sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern
- verkehrlicher Infrastruktur einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs
- wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien
- Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren
- Archiven und wichtigen Unterlagen privater Vereine, Stiftungen und gemeinnütziger Einrichtungen
Für Schäden am Vereinsinventar wird in der Regel eine Billigkeitsleistung in Form einer Pauschale in Höhe von bis zu 15.000 Euro gewährt. In zwingenden Fällen können auch dringend erforderliche temporäre Maßnahmen über die Förderung unterstützt werden.
Einen umfangreichen Frage- und Antwortkatalog zur Förderung finden Sie hier:
Zum umfangreichen Frage-Antwort-Katalog für Wiederaufbauhilfe
Aufbauhilfe beantragen
Die Fördervoraussetzungen, mögliche Leistungsempfänger und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Förderseite.
Anträge können bis zum 30. Juni 2023 online gestellt werden über das Online-Antragsverfahren.
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