Weniger digitales Klein-Klein, mehr Service für Bürgerinnen und Bürger
Onlinezugangsgesetz und Registermodernisierung
- Behörden
- Unternehmen und Verbände
- Privatpersonen
Während das OZG Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über verknüpfte Verwaltungsportale anzubieten, stellt das Registermodernisierungsgesetz das Fundament für eine noch effizientere und nutzerorientierte Gestaltung der digitalen Verwaltungsprozesse.
OZG-Umsetzung
Um sicherzustellen, dass bundesweit ein gemeinsames Verständnis der umzusetzenden Verwaltungsleistungen besteht, hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat den sogenannten OZG-Umsetzungskatalog erstellt. In diesem werden rund 580 Leistungsbündel, welche zum Teil aus mehreren hundert Einzelleistungen bestehen, 14 übergeordneten Themenfeldern zugewiesen. Insgesamt sind rund 7500 Einzelleistungen durch Bund, Länder und Kommunen zu digitalisieren.
Dabei sollen digitale Verwaltungsangebote bevorzugt, und sofern rechtlich und technisch möglich, nach dem „Einer für Alle“-Prinzip angeboten werden. "Einer für Alle" (EfA) bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mitnutzen können. Informationen zum „EfA-Prinzip wie die EfA-Mindestanforderungen werden auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verfügung gestellt.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des OZG wird durch den IT-Planungsrat koordiniert. Hier werden beispielweise Mindestanforderungen für gemeinsam genutzte Infrastrukturen definiert und länderübergreifend beschlossen.
Insbesondere die Kommunen sind bei der Umsetzung des OZG gefordert. Die meisten der zu digitalisierenden Leistungen sind Leistungen in kommunalem Vollzug. In Nordrhein-Westfalen wurden bereits Prozesse und Strukturen etabliert, welche Kommunen bei der Nachnutzung von Leistungen organisatorisch und finanziell entlasten. Die rechtliche und organisatorische Abwicklung des Leistungsaustauschs von EfA-Onlinediensten bündelt in Nordrhein-Westfalen der hierfür eingerichtete und zentral aus dem Landeshaushalt finanzierte Kommunalvertreter.NRW. Informationen zum Kommunalvertreter.NRW, zur Nachnutzung einzelner Dienste oder zu geplanten Informationsveranstaltungen sind unter folgendem Link verfügbar.
OZG-Portale des Landes Nordrhein-Westfalen
Über die zentrale Plattform Serviceportal.NRW können Bürgerinnen und Bürger mit wenigen Klicks alle online verfügbaren Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen erreichen. Die Plattform präsentiert Informationen zu der gesuchten Leistung und verweist auf das relevante Formular oder den zugehörigen Online-Dienst.
Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) ist das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in NRW zu Verwaltungsleistungen. Nutzerinnen und Nutzer können mit den zuständigen Stellen unmittelbar und medienbruchfrei kommunizieren und werden bei der Auswahl der relevanten Verwaltungsleistungen, aber auch in den Online-Diensten durch den Einsatz künstlicher Intelligenz unterstützt.
Digital ausweisen
Seit Januar 2023 hat sich Nordrhein-Westfalen an das Nutzerkonto des Bundes (BundID) angeschlossen. Mit der BundID – zukünftig DeutschlandID – als digitale Identität können Bürgerinnen und Bürger Verwaltungsleistungen digital in Anspruch nehmen. Erhebliche Vereinfachungen und beschleunigte Prozesse ergeben sich zudem dadurch, dass auch die Möglichkeit für die Behörden besteht, Bescheide und Schreiben der Verwaltungen rechtssicher elektronisch zu übermitteln.
Für Unternehmen steht auch das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER für die Authentifizierung zur Verfügung. Durch die eingebundene elektronische Bezahlmöglichkeit und den vorgesehenen Rückkanal sind Verwaltungsverfahren somit vom Antrag bis hin zur abschließenden Bescheidung elektronisch und medienbruchfrei abgebildet.
EU-Richtlinie
Single-Digital-Gateway-Verordnung
Die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO, EU-VO 2018/17241) soll den Verwaltungsaufwand im europäischen Binnenmarkt reduzieren und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu Verfahren und diesbezüglichen Informationen erleichtern.
An zuständige Behörden werden daher bestimmte Anforderungen zur Informationsbereitstellung gestellt. Im Kern sind das die Bereitstellung von Zuständigkeitsinformationen über das jeweilige Landesredaktionssystem.
Von der SDG-Verordnung betroffene Verfahren sind u.a. dazu verpflichtet, Feedback von Nutzerinnen und Nutzern zu erfassen und an die EU zu übermitteln. Hierzu stellt das Bundesministerium des Inneren und für Heimat mit der Nationalen Feedback-Komponente (NFK) ein zentrales Tool zur Verfügung. Für alle nordrhein-westfälischen Behörden stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung einen zentralen Mandanten kostenfrei zur Nutzung bereit.
Um die NFK einzurichten, kontaktieren Sie bitte die SDG-Koordinierungsstelle NRW: sdg[at]digitales.nrw.de (sdg[at]digitales[dot]nrw[dot]de).
Registermodernisierung
Mit der Umsetzung der Registermodernisierung können neben mehr Verwaltungseffizient auch deutliche Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger realisiert werden. Nachweise müssen dann nur noch einmal übermittelt werden (Once-Only-Prinzip) und können nach Zustimmung der Nutzenden zwischen Verwaltungsebenen (auch innerhalb der EU) sicher geteilt werden.
Um diese Once-Only-Abrufe zu realisieren, wurde im Auftrag des IT-Planungsrates eine Gesamtsteuerung Registermodernisierung mit Vertretern aus Bund und Ländern eingerichtet. Hier übernimmt Nordrhein-Westfalen federführend den Programmbereich OZG-EU-Once-Only-Technical-System (OOTS).
Unter anderem erarbeitet dieses Bund-Länder-Programm die rechtlichen Rahmenbedingungen, die fachlichen Konzepte und insbesondere die notwendige technische nationale Infrastruktur zum Nachweisaustausch (Nationales-Once-Only-Technical-System - NOOTS). An diese Infrastruktur werden nachweisliefernde Stellen in Zukunft ihre Register anschließen, um den nachweisanfordernden Stellen die entsprechenden Nachweisdaten zur Verfügung zu stellen.
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