Öffentliche Investitionen beschleunigen
Kommunale Vergabegrundsätze
- Behörden
Öffentliche Aufträge unterliegen dem Vergaberecht: Mit der Einführung der Unterschwellenvergabeordnung des Bundes im Jahr 2017 wurde die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert. Damit die Kommunen bei der Vergabe von Aufträgen mehr Flexibilität erhalten, um Aufträge schneller in die Märkte zu bekommen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die mit der Unterschwellenvergabeordnung eröffneten Möglichkeiten genutzt.
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Öffentliche Beschaffung mit Künstlicher Intelligenz beschleunigen
- Kommunen können auf neuen Rahmenvertrag zugreifen
Die öffentliche Beschaffung und Vergabe stehen immer wieder im Fokus: Sowohl die Anzahl der Beschaffungen als auch die Anforderungen an Qualität von Ausschreibungen und Vergabe nehmen zu. Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz können bei Beschaffungsvorgängen arbeits- und zeitintensive Schritte vereinfacht und in Teilen automatisiert werden.
Das Ministerium hat für die Kommunen einen Rahmenvertrag mit dem Gov-Startup „GovRadar“ abgeschlossen. Der Fokus liegt auf der inhaltlichen Vorbereitung von Vergabeverfahren und ermöglicht insbesondere die medienbruchfreie Erstellung und Verwaltung von Vergabeunterlagen, intelligente Assistenzfunktionen zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen, gebündeltes Wissen aus Millionen von bestehenden Ausschreibungsdokumenten sowie eine geführte Erstellung von Verträgen und anderen Standarddokumenten.
Mit dem Rahmenvertrag hat das Ministerium Kommunen erneut von der Durchführung eines eigenen Vergabeverfahrens personell wie finanziell entlastet.
Vergaberecht in Krisenzeiten
Krisen, die durch Naturkatastrophen, pandemische Ereignisse oder Kriege ausgelöst werden, stellen die Verwaltung vor große Herausforderungen und betreffen auch die öffentliche Beschaffung. Eine schnelle und effiziente Durchführung von Vergabeverfahren ist essenziell. Das Vergaberecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, in solchen Dringlichkeitssituationen dennoch schnell und effizient zu beschaffen. Darüber hinaus stehen zu Vereinfachungen in Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte insbesondere in Verbindung mit den kommunalen Vergabegrundsätzen Nordrhein-Westfalen nachfolgende Informationen zur Verfügung.
Hinweise des Ministeriums zu Dringlichkeitsvergaben
in Krisensituationen und zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe:
Weitere Hinweise zu Dringlichkeitsvergaben
in Krisensituationen anderer Stellen:
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