Kommunalfinanzen
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Kommunales

Von Haushaltsplanung bis Gemeindefinanzierung

Kommunalfinanzen

Damit die Kommunen sich selbst verwalten und ihre Aufgaben bewältigen können, sorgen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen für einen sicheren finanziellen und rechtlichen Rahmen.

  • Behörden

Abgaben und Steuern auf der einen Seite, öffentliche Aufgaben und eigenverantwortliche Gestaltung auf der anderen: Die Finanzausstattung und die damit verbundene Haushaltsführung der Kommunen sind wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommune hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist außerdem wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Und: Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.

Gemeindefinanzierung

Mit dem neuen Kabinettbeschluss vom 22. August 2023 werden die Kommunen – vorbehaltlich des weiteren Steuerverlaufs bis zum 30. September 2023 – rund 15,34 Milliarden Euro verteilbare Finanzausgleichsmasse statt der bisher vorgesehenen 14,97 Milliarden Euro erhalten. Damit wird die kommunale Haushaltssituation für das Jahr 2024 gestärkt. Im Ergebnis soll in der Gemeindefinanzierung 2024 eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 15 341 988 100 Euro zur Verfügung stehen. Gegenüber dem Vorjahr (15 203 024 900 Euro) bedeutet dies eine Zunahme um 138 963 200 Euro (+ 0,91 Prozent).

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Gemeindefinanzierung 2024 stärkt mit 15,34 Milliarden Euro kommunale Haushaltssituation

22.08.2023
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