Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge
Kommunales, Bau
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge

Förderung von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen

Mit der neuen Förderrichtlinie sorgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für 100 Prozent Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen.
  • Behörden

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein landeseigenes Förderprogramm ins Leben gerufen, das Fördermittel zur Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigten bei Straßenausbaubeitragsforderungen bereitstellt. Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden im Land Nordrhein-Westfalen vorgenommene beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen.

Anträge für die Förderung sind an die NRW.BANK zu richten.

Zur NRW.BANK

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Das Land übernimmt 100 Prozent der kommunalen Straßenausbaubeiträge in NRW, die von den Beitragspflichtigen nach der jeweiligen Satzung i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 2 KAG zu erheben sind. Soweit Kommunen anstelle einer Beitragserhebung Ablösevereinbarungen treffen, übernimmt das Land den sich aus den Ablösevereinbarungen ergebenden Betrag ebenfalls zu 100 Prozent.

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände.

Anträge sind an die NRW.BANK zu richten. Nähere Informationen können der dortigen Internetseite entnommen werden.

Anträge können seit September 2020 gestellt werden.

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