Förderung von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen
- Behörden
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein landeseigenes Förderprogramm ins Leben gerufen, das Fördermittel zur Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigten bei Straßenausbaubeitragsforderungen bereitstellt. Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden im Land Nordrhein-Westfalen vorgenommene beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen.
Anträge für die Förderung sind an die NRW.BANK zu richten.
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Das Land übernimmt 100 Prozent der kommunalen Straßenausbaubeiträge in NRW, die von den Beitragspflichtigen nach der jeweiligen Satzung i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 2 KAG zu erheben sind. Soweit Kommunen anstelle einer Beitragserhebung Ablösevereinbarungen treffen, übernimmt das Land den sich aus den Ablösevereinbarungen ergebenden Betrag ebenfalls zu 100 Prozent.
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände.
Anträge sind an die NRW.BANK zu richten. Nähere Informationen können der dortigen Internetseite entnommen werden.
Anträge können seit September 2020 gestellt werden.
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