Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge
Kommunales, Bau
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge

Förderung von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen

Mit der Förderrichtlinie sorgt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für 100 Prozent Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen.
  • Behörden

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat bereits im Jahr 2020 mit dem landeseigenen Förderprogramm  zur Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigten bei Straßenausbaubeitragsforderungen gesorgt. Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung ist, dass der auf die Beitragspflichtigen entfallende umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme zu 100 Prozent gefördert werden kann, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat oder Kreistag ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.

Anträge für die Förderung sind an die NRW.BANK zu richten.

Zur NRW.BANK

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Das Land übernimmt 100 Prozent der kommunalen Straßenausbaubeiträge in NRW, die von den Beitragspflichtigen nach der jeweiligen Satzung i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 2 KAG zu erheben sind.  Voraussetzung ist, dass die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und die Straßenausbaumaßnahmen vom Rat oder Kreistag nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2018 und spätestens im Haushalt des Jahres 2023 standen. Soweit Kommunen anstelle einer Beitragserhebung Ablösevereinbarungen treffen, übernimmt das Land den sich aus den Ablösevereinbarungen ergebenden Betrag ebenfalls zu 100 Prozent.

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände.

Anträge sind an die NRW.BANK zu richten. Nähere Informationen können der dortigen Internetseite entnommen werden.

Anträge können seit September 2020 gestellt werden.

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