
Interkommunale Zusammenarbeit
Gerade für kleinere Städte und Gemeinden kann die interkommunale Zusammenarbeit eine Chance sein, um Doppelstrukturen zu vermeiden und strategische Gewichte zu erhöhen. Die Erfolgsformel für die Zukunft könnte lauten: „Kooperieren statt konkurrieren“ – und das vor allem zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind viele Formen von Zusammenarbeit möglich: im Kleinen wie im Großen.
In Nordrhein-Westfalen bestehen rund 1.500 öffentlich-rechtliche Vereinbarungen und rund 250 Zweckverbände, die in einer Vielzahl von kommunalen Aufgabenbereichen erfolgreich zum Einsatz kommen.
Interkommunale Zusammenarbeit – förderungswürdig
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte. Ziel ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen. Durch interkommunale Zusammenarbeit kann die Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns gesteigert und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen gewährleistet werden. Entsprechende Handlungsansätze dienen – auch mit Blick auf die demografische Entwicklung – dem Erhalt und Ausbau lokaler wie regionaler Gestaltungsspielräume.
- Als Regelzuwendung für die Durchführung eines interkommunalen Kooperationsverbundes von zwei Kommunen wird eine Zuweisung in Höhe von 175.000 Euro gewährt, jedoch maximal 90 Prozent zuwendungsfähigen Ausgaben, die unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips anfallen.
- Der Zuwendungsbetrag wird für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten um jeweils 35.000 Euro erhöht.
- Für über die Grenzen des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehende Kooperationsprojekte mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten wird eine Zuwendung in Höhe von 75.000 Euro gewährt.
Kompetenzzentrum für interkommunale und regionale Zusammenarbeit - Ihr Ansprechpartner
Thomas Hunsteger-Petermann, Oberbürgermeister a.D. der Stadt Hamm, wurde am 15. April 2021 zum Leiter des „Kompetenzzentrum für interkommunale und regionale Zusammenarbeit“ berufen. Er steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Thomas Hunsteger-Petermann
Telefon: (0211) 8618 - 3512
E-Mail: FP-StabKirZ [at] mhkbg.nrw.de
Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Links
- Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der Fassung vom 1. Oktober 1979, welches zuletzt durch Gesetz vom 13. April 2022 geändert wurde
- Gültige Förderrichtlinie: Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 31. August 2021
- Interkommunale Zusammenarbeit - Stand und Perspektiven
- Landesgefördertes Kommunalportal Nordrhein-Westfalen
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