Aufbauhilfen für kommunale Infrastruktur
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Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser- und Starkregenereignis 2021

Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Wiederaufbaufonds Kommunen beim Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.

Durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurden in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Teile der Infrastruktur beschädigt oder zerstört. Darunter auch Gebäude und Einrichtungen von Vereinen, Religionsgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie der öffentliche Personennahverkehr.

In der Not steht die Bundesrepublik Deutschland zusammen: Alle Länder beteiligten sich am Aufbaufonds 2021, sodass den Geschädigten bis heute finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung haben für Nordrhein-Westfalen Aufbauhilfen von rund 12,3 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Durch den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung sind bereits wichtige Meilensteine beim Wiederaufbau erreicht worden.

Das Förderverfahren für die Wiederaufbauhilfe

Die Fördervoraussetzungen, mögliche Leistungen und alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Förderseite.

Alle Infos zur Förderung

Anträge zum privaten Wiederaufbau und für den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur konnten bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.

Informationen über Aufbauhilfen für Unternehmen und für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur finden Sie bei den zuständigen Ministerien bzw. der NRW.BANK.

Zur Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen

Das Verfahren zur Förderung des kommunalen Wiederaufbaus wird digital über das Förderportal wiederaufbau.nrw realisiert und abgewickelt.

Zum Online-Förderportal Wiederaufbau NRW

Einen umfangreichen Frage- und Antwortkatalog zur Förderung finden Sie hier:

Zum Frage-Antwort-Katalog für die Wiederaufbauhilfe

Handreichung für Kommunen: Förderrichtlinie Wiederaufbau
ermöglicht präventiven Hochwasserschutz

Die Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen ermöglicht Kommunen nach dem Erlass des Ministeriums vom 15. August 2022 präventive Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu ergreifen. Die Handreichung des Ministeriums legt die Rahmenbedingungen für eine Förderung fest. Sie gibt den Kommunen eine Hilfestellung für die Antragstellung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser- und Starkregengefahren sowie beim Starkregen-Risikomanagement, einschließlich des Wiederaufbaus von Brücken.

Handreichung lesen

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