Gemeinsam das historisch-kulturelle Erbe in Nordrhein-Westfalen bewahren
Denkmalförderung
- Privatpersonen
- Vereine
- Behörden
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in vielen verschiedenen Bereichen. Dazu kommen beispielsweise die Zuschüsse an die Dombauvereine und die zwei Jugendbauhütten, die Industriekultur in verschiedenen Ausprägungen sowie Investitionszuweisungen für besondere Denkmäler.
Von 2017 bis 2022 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit rund 88,5 Millionen Euro fünfmal mehr Geld für die Erhaltung von Denkmälern zur Verfügung gestellt als in der Legislaturperiode zuvor. Durch die deutlich erhöhte Finanzausstattung trägt die Landesregierung dazu bei, dass die fast 90.000 Bau- und Bodendenkmäler im Land erhalten werden können. Rund 78 Prozent der Baudenkmäler befinden sich im Privateigentum von Menschen, die sich mit viel Liebe zum (historischen) Detail für ihre Erhaltung für die nachkommenden Generationen einsetzen.
Denkmalpflege und Denkmalschutz sind zentrale Bestandteile von Heimat. Es ist das kulturelle Erbe, es ist das Gedächtnis unseres Landes, das wir als heutige Generationen auch für die nachkommenden Generationen verfügbar zu halten haben, um aus der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu lernen.
Förderung der
Denkmalpflege

Das historisch-kulturelle Erbe unseres Landes steht für die Entwicklung der Landesteile und Regionen von Nordrhein-Westfalen und legt darüber Zeugnis ab. Die heutigen Generationen stehen in der Verantwortung, Tradition und Moderne miteinander zu verbinden. Damit sind Denkmäler fester Teil unserer Heimat und Orte der Identität und der Identifikation – für Jung und Alt.
Mit dem Landesprogramm zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern konnten bereits zahlreiche denkmalpflegerische Einzelprojekte unterstützt werden. In vielen Fällen werden Investitionen, die durch Privateigentümerinnen und Privateigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen getätigt werden, finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen begleitet.
Mit den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinie Denkmalpflege)“, in Kraft getreten am 1. Juli 2019, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Förderwesen zudem modernisiert und gestärkt.
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Förderung von
verkehrshistorischen Kulturgütern

Zum kulturhistorischen Erbe gehören nicht nur die vielen Bau- und Bodendenkmäler im Land, sondern auch zahlreiche historische Verkehrsmittel wie Straßenbahnen oder Dampflokomotiven. Mit einem landeseigenen „Förderprogramm Verkehrshistorische Kulturgüter“ stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ehrenamtlichen Initiativen und Vereinen aus dem Bereich der historischen Mobilität Fördermittel zur Verfügung.
Ziel dabei: Die vielen Vereine und ehrenamtlich Tätigen mit der Förderung wertzuschätzen und die historischen Zeugnisse der Mobilität zu fördern.
Durch die Förderung etwa für die Instandsetzung oder Reparatur von Fahrzeugen sowie die Herrichtung von Gebäuden und Infrastrukturen soll das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich gezielt unterstützt werden. Von diesem Engagement profitieren auch die zahlreichen Besucherinnen und Besucher. Historische Verkehrsmittel sind Teil der nordrhein-westfälischen Heimat und erzählen von der Geschichte der Regionen.
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