Denkmalförderprogramm
- Behörden
- Privatpersonen
- Unternehmen und Verbände
- Vereine
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm für Baudenkmalpflege
Privatpersonen (natürliche und juristische Personen), Gemeinden, Kirchen und Religionsgemeinschaften
Zuschüsse für Aufwendungen, die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem:
− Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
− Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
− Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
− wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation
− Präsentation und Vermittlung von Denkmalen
Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen
Nach Veröffentlichung des Programms
Anträge können über das Landesportal https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/ gestellt werden. Auskunft erteilt Dezernat 35 der zuständigen Bezirksregierung.
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