Denkmalförderung
Denkmalförderung
Denkmalschutz
Förderung von Projekten in der Bau- und Bodendenkmalpflege sowie Pauschalmittel für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

Denkmalförderprogramm

Denkmäler sind sichtbare Zeugnisse unserer Geschichte. Sie prägen Städte, Dörfer und Landschaften und stiften Identität. Der Erhalt dieser historischen Substanz ist eine gemeinsame Aufgabe von Eigentümerinnen und Eigentümern, Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen.
  • Behörden
  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände
  • Vereine

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm für Baudenkmalpflege

Privatpersonen (natürliche und juristische Personen), Gemeinden, Kirchen und Religionsgemeinschaften

Zuschüsse für Aufwendungen, die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem:

− Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz

− Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen

− Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen

− wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation

− Präsentation und Vermittlung von Denkmalen

Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen

Nach Veröffentlichung des Programms

Anträge können über das Landesportal https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/ gestellt werden. Auskunft erteilt Dezernat 35 der zuständigen Bezirksregierung. 

Mit diesem Förderprogramm
verknüpfte Themen

Zum Seitenanfang scrollen