Villa Mittelsten Scheid am Boltenberg in Wuppertal
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Denkmalschutz
Finanzielle Unterstützung für private Eigentümerinnen und Eigentümer

Steuervergünstigungen im Rahmen der Baudenkmalpflege

Neben der direkten finanziellen Beteiligung der Denkmalförderung und den zinsgünstigen Darlehen gibt es verschiedene Steuererleichterungen.
  • Privatpersonen

Bei den folgenden Steuerarten sind Regelungen zur Unterstützung der Erhaltung von Kulturgütern vorgesehen:

  • Einkommensteuer (EStG): erhöhte Abschreibung von Herstellungskosten, Verteilung von Erhaltungsaufwand, Sonderausgabenabzug für selbst genutzte Immobilien
  • Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer (ErbStG): Steuerbefreiung zu mindestens 80 Prozent für geschützte Kulturgüter, die keinen Gewinn einbringen
  • Grundsteuer (GrStG): Erlass der Grundsteuer, wenn das Grundstück dauerhaft Verluste einbringt
  • Umsatzsteuer (UStG): Befreiung von der Umsatzsteuer für Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst

Insbesondere die im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Erleichterungen (erhöhte Abschreibungen oder Sonderausgabenabzug) sind geeignet, die Kosten für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden zu senken. Sie können zusätzlich zur Förderung für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten in Anspruch genommen werden.

Der Antrag für einen Grundsteuererlass ist bei der Gemeinde zu stellen. Die übrigen Steuererleichterungen sind beim Finanzamt im Rahmen der entsprechenden Erklärungen zu beantragen. Dafür ist eine Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde (Kommune) erforderlich.

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Eigentümerinnen und Eigentümer

Bescheinigung gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz

Nach Abschluss der Baumaßnahmen

Die Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde kann mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen dem Finanzamt vorgelegt werden.

Für die Ausstellung der Bescheinigung ist die Untere Denkmalbehörde zuständig. Die Baumaßnahmen müssen mit ihr zuvor abgestimmt worden sein.

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