Das Land als Bauherr
Bauaufgaben des Landes
- Unternehmen und Verbände
- Freie Berufe und Selbstständige
- Behörden
Das Land als Bauherr orientiert sich bei seinen Baumaßnahmen an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und an den Interessen des Gemeinwohls. Ihm obliegt eine besondere Verantwortung und Vorbildrolle für die gebaute Umwelt. Staatliche Architektur prägt unser Stadtbild in hohem Maße. Die innere und äußere Gestaltung öffentlicher Bauten ist Ausdruck unseres Gemeinwesens und wird von Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam wahrgenommen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen agiert als baufachliches Kompetenzzentrum des Landes. Es wirkt an der Erarbeitung von Grundsatzthemen des staatlichen Bauens in Nordrhein-Westfalen sowie in länderübergreifenden Fachausschüssen und Arbeitsgruppen mit. Darüber hinaus unterstützt das Ministerium durch baufachliche Stellungnahmen und Beratungen bei besonderen Baumaßnahmen. Weitere Aufgaben umfassen unter anderem die baulich-technische Sicherung von Gebäuden und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch unterschiedliche Bauherren. Neben dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als zentralem Immobiliendienstleister der Landesverwaltung zählen dazu unter anderem die sechs Universitätskliniken des Landes, die Universität zu Köln und die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Landesliegenschaften aktivieren
Das Land Nordrhein-Westfalen ist Eigentümer einer Vielzahl von Flächen. Ein Teil dieses Grundvermögens wird zur Erledigung von Aufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen nicht beziehungsweise nicht mehr benötigt.
Es handelt sich unter anderem um Sonderliegenschaften verschiedener Landesressorts, fiskalische Erbschaften und Flächen des Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen. Daneben gibt es eine Vielzahl von nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen der Landesbetriebe.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen baut ein zentrales Liegenschaftsmanagement auf. Ziel ist die Aktivierung von Grundvermögen, das für Zwecke des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr benötigt wird.
Anwendung des Bewertungssystems
Nachhaltiges Bauen (BNB)
Im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, Grundstücke für Zwecke des Landes zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten und dabei die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten. Dabei hat er zugleich städtebauliche Qualitäten bei herausragenden Baumaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zu wahren. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit mehr als 4.100 Gebäuden, einer Mietfläche von etwa 10,4 Millionen Quadratmetern und jährlichen Mieterlösen von rund 1,4 Milliarden Euro verwaltet der BLB NRW eines der größten und anspruchsvollsten Immobilienportfolios Europas.
Mit der Fortschreibung des Erlasses zur Anwendung des Bewertungssystems „Nachhaltiges Bauen bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen“ setzt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen neue Maßstäbe für den Staatlichen Hochbau. Jährlich investiert das Land Nordrhein-Westfalen Millionen Euro in den Neubau oder in die Bestände von landeseigenen Immobilien. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen soll als einer der größten öffentlichen Immobiliendienstleister Europas seine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsgrundsätze und -ziele ausbauen. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist dazu ein wesentliches Instrument und trägt darüber hinaus zur Umsetzung der nordrhein-westfälischen Nachhaltigkeitsstrategie bei, etwa indem Anreize zum Einsatz nachhaltiger Bauprodukte und Baustoffe gesetzt werden. Mit der nun beschlossenen Strategie gehen wir neue Wege: Um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zu stärken, ist solchen Baustoffen und Bauprodukten der Vorzug zu geben, die einen geringeren CO2-Fußabdruck als herkömmliche Materialien aufweisen. Es sind bevorzugt ressourcenschonende Materialien einzusetzen, zum Beispiel Recyclingbaustoffe, um die Kreislaufwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen zu stärken und anzureizen. Dies gilt insbesondere für geeignete und qualitätsgesicherte rezyklierte Gesteinskörnungen in Recyclingbeton.
Der Anwendungsbereich des Runderlasses erstreckt sich auf Baumaßnahmen der Landesregierung und des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen, der Universitätsklinika und der Hochschulen (soweit diese mit Landesmitteln in eigener Zuständigkeit errichtet werden). Bei den Baumaßnahmen handelt es sich um Neubauten, Komplettmodernisierungen oder Teilmodernisierungen einschließlich jeweils zugehöriger Außenanlagen. Dazu zählen beispielsweise Büro- und Verwaltungsgebäude, Unterrichtsgebäude sowie Laborgebäude. Die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen ist für in sich abgeschlossene Baumaßnahmen mit Bauwerkskosten von über 15 Millionen Euro brutto verpflichtend vorgesehen.
Auch setzen wir weiter auf den vermehrten Einsatz von Building Information Modeling (BIM), um öffentliche Gebäude zukunftsfähig zu machen. Mit BIM wird zuerst ein dreidimensionales, digitales Abbild des realen Gebäudes erstellt. Der Neubau wird damit zuerst vollständig virtuell erstellt und dann noch einmal real gebaut. Die digitalen Daten aus BIM-Modellen sollen für Nachhaltigkeitsberechnungen genutzt und weiter angereichert werden.
Mit der Fortschreibung des Runderlasses soll zudem die Umsetzung der für die Planung vorgegebenen Nachhaltigkeitsziele durch eine abschließende Zertifizierung sichergestellt werden. Durch die Bewertung des CO2-Fußabdrucks einschließlich der sogenannten „grauen Energie“ eines Gebäudes trägt das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen außerdem zu den Zielen einer klimaneutralen Landesverwaltung und der klimaneutralen Ertüchtigung der Universitätskliniken bei.
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen wird die Qualität der Nachhaltigkeit von Gebäuden bewertet. Die Bewertung orientiert sich an Kriterien der Ökologie, der Ökonomie sowie der soziokulturellen und funktionalen Qualität und an der Balance zwischen ihnen. Das Gebäude lässt sich in die Qualitätsstandards Gold, Silber oder Bronze einordnen. Die Fortschreibung des Erlasses soll die praktische Umsetzung des Planungsziels einer Gesamtbewertung mindestens in „Silber“ sicherstellen. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen wurde mit Kabinettbeschluss für den Staatlichen Hochbau offiziell im Oktober 2021 eingeführt. Die Fortschreibung des Runderlasses berücksichtigt Praxiserfahrungen und eine stärkere Ausrichtung an den Zielen der Kreislaufwirtschaft.
Ansprechpartner
Fragen zum Consulting des BLB NRW
bnb.landesbau[at]blb.nrw.de (bnb[dot]landesbau[at]blb[dot]nrw[dot]de)
Fragen an die Konformitätsprüfstelle (Zertifizierungsstelle)
bnb-kps.landesbau[at]ofd-bau.nrw.de (bnb-kps[dot]landesbau[at]ofd-bau[dot]nrw[dot]de)
Mehr zum nachhaltigen Bauen
Zertifiziert nachhaltige Bauten des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Zertifizierung von Gebäuden ist ein zentrales Steuerungsinstrument für mehr Qualität beim Planen und Bauen von Gebäuden und deren Außenanlagen. Die Broschüre „Zertifiziert nachhaltige Bauten des Landes Nordrhein-Westfalen“ stellt insgesamt 16 zertifiziert nachhaltige Bauten als Leuchtturmprojekte unterschiedlicher Bauherrinnen und Bauherren mit anteiliger oder vollständiger
Kunst und Bau
Kunst-und-Bau-Projekte leisten mit ihrem unmittelbaren künstlerischen Bezug einen wichtigen Beitrag zur Baukultur des Landes. Durch die künstlerische Ausgestaltung soll ein direkter Bezug zwischen Öffentlichkeit, Gebäude und Nutzung hergestellt werden. Kunst-und-Bau-Projekte sollen jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und tragen dazu bei, Akzeptanz und Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und Standorten ein zusätzliches Profil zu verleihen.
Als öffentlicher Bauherr trägt das Land eine besondere baukulturelle Verantwortung. Bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes werden deshalb künftig wieder regelmäßig Leistungen zur künstlerischen Ausgestaltung an bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben werden. Den Runderlass zur Einführung der Richtlinie für Kunst und Bau hat das Landeskabinett am 7. Dezember 2021 beschlossen.
kunstundbau[at]mhkbd.nrw.de (Ihre Rückfrage zu Kunst und Bau)
Planungswettbewerbe
Planungswettbewerbe schaffen die Voraussetzung für innovative und nachhaltige Lösungsansätze. Im Wettstreit um die beste gesamtplanerische Lösung werden funktionale, wirtschaftliche und gestalterische Aspekte gleichberechtigt berücksichtigt. Architekten- und Ingenieurwettbewerbe machen gleichermaßen die gestalterischen, baukulturellen und technologisch innovativen Elemente der gebauten Umwelt für die Öffentlichkeit nachvollziehbar.
Für alle städtebaulich bedeutsamen Landesbauten sowie bei größeren Baumaßnahmen der Unikliniken und Hochschulen führt das Land Nordrhein-Westfalen regelmäßig Planungswettbewerbe auf den Gebieten der Architektur, des Städtebaus und der Freiraumplanung durch.
Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013 – Fassung vom 31. Januar 2013) des Bundes findet durch den Erlass „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ in Nordrhein-Westfalen entsprechende Anwendung.
Wettbewerbsverfahren
Empfehlungen für das Planen, Bauen und Betreiben von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen
Die TGA-Empfehlungen Nordrhein-Westfalen dienen dazu, die Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung in den von Dienststellen und Einrichtungen, Hochschulen, Universitätskliniken, Landesbetrieben und Sondervermögen des Landes genutzten, landeseigenen oder angemieteten Gebäuden funktionsgerecht, sicher, wirtschaftlich, energiesparend und umweltschonend zu planen, zu bauen und zu betreiben.
Eine aktuelle Übersicht der jeweils geltenden Empfehlungen
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