Zwei Männer bauen einen Dachstuhl
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Bau

Modernes Gefahrenabwehrrecht im Bau

Bauordnung

Die Landesbauordnung 2018 regelt die baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen.

  • Privatpersonen
  • Vereine
  • Unternehmen und Verbände
  • Freie Berufe und Selbstständige
  • Behörden

Nordrhein-Westfalen verfügt seit dem 1. Januar 2019 über ein modernes Gefahrenabwehrrecht im Bau. Mit der Landesbauordnung setzt die Landesregierung den rechtlichen Rahmen, um mehr Wohnungsbau zu ermöglichen. Der wird dringend gebraucht, denn: Nur mehr Wohnungsbau in allen Segmenten wird dazu beitragen, die Preissteigerungen bei Mieten sowie für Eigentum zu verringern. Mit der modernisierten Wohnraumförderung und dem neuen Bauordnungsrecht schafft die Landesregierung die Grundlagen für mehr bezahlbares Wohnen.
 

Organisatorischer Aufbau
der Bauaufsichtsbehörden

Der organisatorische Aufbau der Bauaufsichtsbehörden ist dreistufig: untere, obere und oberste Bauaufsichtsbehörde. Das Ministerium ist die oberste Bauaufsichtsbehörde. Ansprechpartner für die Bürger ist in der Regel die untere Bauaufsichtsbehörde. Dies kann die Stadt oder Gemeinde sein. Bei kleineren Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern ist der Kreis die untere Bauaufsichtsbehörde. Für genehmigungspflichtige Vorhaben ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung zu beantragen. Erst wenn die Baugenehmigung erteilt worden ist, darf gebaut werden.

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