Denkmalförderung
Denkmalförderung
Denkmalschutz

Gemeinsam das historisch-kulturelle Erbe in Nordrhein-Westfalen bewahren

Denkmalförderung

Das historisch-kulturelle Erbe des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein lebendiger Wissensschatz für alle Generationen

  • Privatpersonen
  • Vereine
  • Behörden

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in vielen verschiedenen Bereichen. Dazu kommen beispielsweise die Zuschüsse an die Dombauvereine und die zwei Jugendbauhütten, die Industriekultur in verschiedenen Ausprägungen sowie Investitionszuweisungen für besondere Denkmäler.

Auch zukünftig stellt die Landesregierung erhebliche Mittel für die Lösung der vielfältigen Probleme im Bereich der Denkmalpflege zur Verfügung. Allein im Haushalt 2023 stehen 38,8 Millionen Euro für diese Aufgabe zur Verfügung. Diese Mittel sind eine Anerkennung für das hohe Engagement der vielen Privateigentümer und –eigentümerinnen, ehrenamtlich Tätigen und Kommunen, die sich mit viel Liebe zum (historischen) Detail für die Erhaltung unseres kulturellen Erbes einsetzen

Denkmalpflege und Denkmalschutz sind zentrale Bestandteile von Heimat. Es ist das kulturelle Erbe, es ist das Gedächtnis unseres Landes, das wir als heutige Generationen auch für die nachkommenden Generationen verfügbar zu halten haben, um aus der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu lernen.

Ina Scharrenbach, Ministerin

Förderung der
Denkmalpflege

3 Personen am Tisch

Das historisch-kulturelle Erbe unseres Landes steht für die Entwicklung der Landesteile und Regionen von Nordrhein-Westfalen und legt darüber Zeugnis ab. Die heutigen Generationen stehen in der Verantwortung, Tradition und Moderne miteinander zu verbinden. Damit sind Denkmäler fester Teil unserer Heimat und Orte der Identität und der Identifikation – für Jung und Alt. 

Mit dem Landesprogramm zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern konnten bereits zahlreiche denkmalpflegerische Einzelprojekte unterstützt werden. In vielen Fällen werden Investitionen, die durch Privateigentümerinnen und Privateigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen getätigt werden, finanziell durch das Land Nordrhein-Westfalen begleitet.

Mit den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinie Denkmalpflege)“, in Kraft getreten am 1. Juli 2019, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Förderwesen zudem modernisiert und gestärkt.

Infos zur Förderung und Beantragung

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