Bauen mit Holz in NRW
Bauen mit Holz in NRW
Bau

Holz ist Baustoff der Zukunft.

Bauen mit Holz

Mit Unterstützung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird das nachhaltige Bauen noch stärker in den Fokus des Bauwesens gerückt.

  • Unternehmen und Verbände
  • Freie Berufe und Selbstständige

Holz ist im Trend. Der Baustoff bietet viele Vorteile: Das nachhaltige und günstige Baumaterial ist ein Kohlendioxidspeicher und steht in Deutschland ausreichend zur Verfügung. Da Holz gut zu verarbeiten und flexibel einsetzbar ist, über gute Dämmstoffeigenschaften verfügt und als Alternative für andere Materialien (z. B. Werkstoffe aus Stein) geeignet ist, können daraus etwa Baumodule gefertigt und leicht Lösungen für höhere Anforderungen im Baubereich entwickelt werden – beispielsweise bei Dachausbauten, Anbauten oder Nachverdichtungen im Bestand. Darüber hinaus hat der natürliche Werkstoff als nachwachsender Bau- und Rohstoff große ökologische und klimapolitische Bedeutung.

Mit dem Baurechtsmodernisierungsgesetz ist ein Schritt unternommen worden, um das Bauen mit Holz in Nordrhein-Westfalen zu erleichtern und zukunftsfähig zu machen. Das Gesetz ermöglicht in Verbindung mit der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise – Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) Fassung 24. September 2024 – die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs künftig auch bei Gebäuden bis zu 22 Metern Höhe. Somit können Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5 unterhalb der Hochhausgrenze als Holzgebäude ausgeführt werden.

Holz kommt als Bau- und Werkstoff große ökologische und klimapolitische Bedeutung zu. Im Vergleich zu anderen Materialien ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, der einen wegweisenden Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens leistet.

Muster-Holzbau-Richtlinie 2024

Mit der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie 2024 wird der Anwendungsbereich für das Bauen mit Holz auf einerseits in Bezug auf „Standardgebäude“ (z.B. Wohngebäude) in Holztafelbauweise auf die Gebäudeklasse 5 und andererseits auf die meisten Sonderbauten ausgeweitet. Die Muster-Holzbau-Richtlinie wurde im November 2025 in Nordrhein-Westfalen als Technische Baubestimmung eingeführt.

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