Regelungen zu Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen
Regelungen zu Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen
Bau

Windenergieerlass

Regelungen zu Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen

Raum für Wohngebiete und Windenergie – im dicht besiedelten Bundesland braucht es beides.

  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände
  • Behörden

Wind, Wohngebiete, Wachstum – der Dreiklang für Nordrhein-Westfalen. Es gilt, im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen einen Ausgleich und einen gesellschaftlichen Konsens zu schaffen: zwischen den berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung und dem erforderlichen Ausbau der Windenergie.

Windenergieanlagen werden typischerweise im Außenbereich verwirklicht. Für solche Vorhaben hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen „Windenergie-Erlass“ erarbeitet. Er zeigt auf, welche planerischen Möglichkeiten bestehen, einen Ausbau der Windenergienutzung zu ermöglichen und Hilfestellung zur rechtmäßigen Einzelfallprüfung zu leisten.

Für die Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit bietet der Erlass Hilfestellung bei der Abwägung im Planungsprozess. Aber er richtet sich auch an Investitionswillige sowie Bürgerinnen und Bürger, zeigt ihnen den Rechtsrahmen auf und gibt Hinweise zu frühzeitigen Abstimmungsmöglichkeiten mit den Behörden. 

Windenergie-Erlass auf recht.nrw.de

Weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Planerinnen und Planer, Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden finden Sie außerdem auf dem Bauportal.NRW.

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