Windenergieerlass
Regelungen zu Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen
- Privatpersonen
- Unternehmen und Verbände
- Behörden
Wind, Wohngebiete, Wachstum – der Dreiklang für Nordrhein-Westfalen. Es gilt, im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen einen Ausgleich und einen gesellschaftlichen Konsens zu schaffen: zwischen den berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung und dem erforderlichen Ausbau der Windenergie.
Windenergieanlagen werden typischerweise im Außenbereich verwirklicht. Für solche Vorhaben hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen „Windenergie-Erlass“ erarbeitet. Er zeigt auf, welche planerischen Möglichkeiten bestehen, einen Ausbau der Windenergienutzung zu ermöglichen und Hilfestellung zur rechtmäßigen Einzelfallprüfung zu leisten.
Für die Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit bietet der Erlass Hilfestellung bei der Abwägung im Planungsprozess. Aber er richtet sich auch an Investitionswillige sowie Bürgerinnen und Bürger, zeigt ihnen den Rechtsrahmen auf und gibt Hinweise zu frühzeitigen Abstimmungsmöglichkeiten mit den Behörden.
Windenergie-Erlass auf recht.nrw.de
Regelung zum landesrechtlichen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen geschützter Wohnbebauung und Windenergieanlagen finden sich in § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW).
Weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Planerinnen und Planer, Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden finden Sie außerdem auf dem Bauportal.NRW.
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