Denkmalförderung
Denkmalförderung
Denkmalschutz

Gemeinsam das historisch kulturelle Erbe bewahren

Denkmalförderung

Das historisch kulturelle Erbe des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein lebendiger Wissensschatz für alle Generationen

  • Privatpersonen
  • Vereine
  • Behörden

Denkmäler erzählen von den Menschen, die vor uns gelebt, gearbeitet und gebaut haben. Sie machen Geschichte anschaulich und vermitteln die Werte, auf denen unsere Gesellschaft gewachsen ist. Ihr Erhalt ist deshalb weit mehr als die Bewahrung historischer Bausubstanz – der Einsatz für den Erhalt bedeutender Denkmale ist ein Bekenntnis zu unserer kulturellen Identität und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Erbe vergangener Generationen.

Denkmalförderprogramm 2026: 16,1 Millionen Euro für den Schutz und die Erhaltung von Denkmalen im Land Nordrhein-Westfalen

Auch in herausfordernden Zeiten: Das nordrhein-westfälische Denkmalförderprogramm unterstützt mit rund 13,1 Millionen Euro in diesem Jahr 212 Vorhaben zur Erhaltung unseres kulturellen Erbes. Mit einem neuen und medienbruchfreien digitalen Antragsverfahren geht es nunmehr für alle Beteiligten schneller. Neben den Einzelförderungen erhalten alle 396 Städte und Gemeinden antragslos Pauschalfördermittel in Höhe von jeweils 7.500 Euro – macht auch noch einmal 3 Millionen Euro.

Zum Denkmalförderprogramm 2026

Die neue Denkmalförderung Nordrhein-Westfalen ab 2026

Denkmal fördern. Geschichte bewahren. Zukunft gestalten.

Denkmäler sind sichtbare Zeugnisse unserer Geschichte. Sie prägen Städte, Dörfer und Landschaften und stiften Identität. Der Erhalt dieser historischen Substanz ist eine gemeinsame Aufgabe von Eigentümerinnen und Eigentümern, Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen.

Mit der neuen Denkmalförderung Nordrhein-Westfalen schafft das Land ab 2026 klare, transparente und digitale Rahmenbedingungen, um Denkmäler nachhaltig zu sichern und für kommende Generationen zu bewahren.

Eine Förderung, die ankommt

Die Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen wird ab dem 1. Januar 2026 grundlegend vereinfacht. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und den Zugang zur Förderung übersichtlich und verlässlich zu gestalten. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Denkmal.

Private Antragstellerinnen und Antragsteller können eine Förderung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Kirchen, Religionsgemeinschaften und Gemeinden werden mit 30 Prozent unterstützt. Der reguläre Förderhöchstbetrag liegt bei 350.000 Euro.

Zum Leitfaden Denkmalförderung

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