Gemeindefinanzierung trotzt der Wirtschaftsflaute und bleibt auf Rekordhoch - Kommunen bekommen 2026 rund 16,84 Milliarden Euro vom Land
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) im kommenden Jahr 16,84 Milliarden Euro vom Land. Dies steht nach dem Ende des steuerlichen Verbundzeitraumes zum 30. September 2025 fest. Damit steigen die Mittel im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,074 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 6,8 Prozent. Gegenüber den bisherigen Annahmen aus Sommer 2025 erhalten die Kommunen noch einmal 390 Millionen Euro mehr. Bereits in der vorläufigen Berechnung im Sommer 2025 ergab sich ein Zuwachs der Mittel von rund 684 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.
„Die Gemeindefinanzierung bleibt auf einem Rekordwert und setzt jetzt noch einen drauf. Nach der nun endgültigen Festlegung der Finanzmittel stehen den Kommunen im Jahr 2026 rund 16,84 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist eine neue Höchstmarke – und das trotz der allgemeinen schwachen wirtschaftlichen Entwicklung. Wesentliche Treiber sind das Lohnsteueraufkommen und die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Doch diese Steigerung der finanziellen Unterstützung kann nicht darüber wegtäuschen, dass die kommunalen Haushalte durch Sozialausgaben und Tarifabschlüsse gleichzeitig hochbelastet sind. Deshalb bedarf es dringender Reformen auf der Bundesebene, die auch in den kommunalen Haushalten stabilisierend wirken. Neben dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur, der Altschuldenlösung und der Abschaffung der kommunalen Vergabevorschriften ab dem 1. Januar 2026 bleibt die Landesregierung auch mit der Gemeindefinanzierung 2026 an der Seite der kommunalen Familie – für starke Kommunen in einem starken Land“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Das GFG regelt, wie viel Geld das Land seinen Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung stellt. Diese Zuweisungen helfen den Kommunen, Aufgaben wie Bildung, Soziales und Infrastruktur zu erfüllen. Das Geld hilft vor Ort, Kitas zu betreiben, Schulen zu modernisieren, Straßen zu sanieren und soziale Angebote zu sichern. Das Gesetz sorgt damit dafür, dass jede Kommune finanzielle Unterstützung erhält, um den Alltag der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu gestalten. Der Verbundsatz beträgt unverändert 23 Prozent.
Veränderungen der kommunalen Zuweisungsbeträge zur Arbeitskreisrechnung von August 2025 resultieren aus der gestiegenen verteilbaren Finanzausgleichsmasse, nachträglich gemeldeter abweichender einzelgemeindlicher Daten, wie beispielsweise Veränderungen in der Steuerkraft, sowie den nunmehr endgültig festgesetzten Hebesätzen zu den Grundsteuern A und B. Aufgrund der Umstellungen im Zuge der Grundsteuerreform waren diese im Gesetzentwurf zunächst vorläufig, sind aber nunmehr für die Modellrechnung und die Ergänzungsvorlage endgültig bestimmt.
Mit der jetzt vorliegenden Modellrechnung erhalten die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2026.
Der Pressemitteilung beigefügt ist die gemeindescharfe Darstellung der Zuweisungsbeträge der Gemeinden im Finanzausgleich 2026.
2025 10 26 Gemeindescharfe Darstellung der Zuweisungsbeträge der Gemeinden im Finanzausgleich 2026
Die Modellrechnung für das GFG 2026 sowie weitere Informationen zur Gemeindefinanzierung sind auch abrufbar unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/kommunalfinanzen
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