Kommunales

Gemeindefinanzierung 2027 bleibt auf Rekordhoch: Nordrhein-Westfalen veröffentlicht Modellrechnung

06.11.2026

Ministerin Scharrenbach: Kommunen werden 2027 rund 17,2 Milliarden Euro für die Gemeindefinanzierung erhalten

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden im Jahr 2027 durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) rund 17,2 Milliarden Euro vom Land erhalten. Die verteilbare Finanzausgleichsmasse steigt gegenüber 2026 um rund 360 Millionen Euro an. Dies entspricht einem Plus von 2,1 Prozent. Zudem wird erstmals seit 52 Jahren der Verbundsatz, der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes, erhöht werden. 

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „In unsicheren Zeiten sind Vertrauen und Verlässlichkeit von unschätzbarem Wert: Mit der Gemeindefinanzierung 2027 setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen daher Maßstäbe. Angesichts der schwierigen Haushaltslagen in den Kommunen wird erstmals seit 52 Jahren der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes erhöht werden. Diese strukturell wirkende politische Entscheidung ist mehr als eine Finanzanpassung. Die Erhöhung des kommunalen Anteils am Steueraufkommen des Landes stärkt die Zukunft dort, wo sie wesentlich mitgestaltet wird: In unseren Städten, Gemeinden und Regionen.“ 

Die Modellrechnung zur Gemeindefinanzierung nimmt die Schlusswerte des steuerlichen Verbundzeitraumes bis einschließlich zum 30. September 2026 auf und stellt den Kommunen wesentliche Daten für die örtliche Haushaltsplanung zur Verfügung. 

Ministerin Scharrenbach weiter: „Die aktuell historisch hohe Belastung der kommunalen Haushalte durch stetig steigende Aufwendungen lässt sich nicht durch eine Einzelmaßnahme auflösen. Es bedarf eines Bündels von Maßnahmen zur Stärkung der struktureller Finanzausstattung. Zwei entscheidende Schritte sind wir in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr gegangen: Im ersten Halbjahr wurden rund 9 Milliarden Euro Altschulden aus den kommunalen Bilanzen durch das Land Nordrhein-Westfalen herausgenommen und: In diesem Jahr legen wir den Grundstein für eine dauerhaft und strukturell wirkende höhere Beteiligung der Kommunen an der Steuerkraft des Landes. Was uns fehlt: Warmes Geld statt warmer Worte aus Berlin. Die zentrale strukturelle Ursache für die bundesweite kommunale Finanzkrise ist die nicht ausreichende Gegenfinanzierung des Bundes bei Sozialleistungen. Die Vereinbarung zur Veranlassungskonnexität mit dem Bund bremst weitere finanzielle Belastungen durch zusätzliche Aufgaben zwar aus. Bei den bestehenden Sozialausgaben brauchen wir allerdings spürbare und dauerhafte Entlastungen der Kommunen durch den Bund.“

Die Gemeindefinanzierung 2027 setzt des Weiteren auf Verlässlichkeit: Die wesentlichen Verteilungsparameter bleiben gleich, lediglich die sogenannten Grunddaten wurden aktualisiert. Der Gesetzentwurf über die Gemeindefinanzierung 2027 liegt zeitgleich mit dem Entwurf für den Landeshaushalt 2027 dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Im Haushaltsentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2027 sind Gesamtzuwendungen an die Kommunen in Höhe von rund 44 Milliarden Euro vorgesehen. Zur Stärkung der Investitionstätigkeit vor Ort stehen den Kommunen aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur weitere Finanzmittel über einen Zeitraum von 12 Jahren zur Verfügung.  

Hintergrund

  • Die Modellrechnung zum GFG 2027 sowie weitere Informationen zur Gemeindefinanzierung sind abrufbar unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/kommunalfinanzen
     
  • Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt, in welcher Höhe das Land den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Die Zuweisungen unterstützen die Städte und Gemeinden dabei, ihre vielfältigen Aufgaben vor Ort zu erfüllen – von Bildung und Betreuung über soziale Angebote bis hin zu Investitionen in die Infrastruktur. Sie tragen dazu bei, Kitas zu betreiben, Schulen zu modernisieren, Straßen zu sanieren und das gesellschaftliche Leben vor Ort zu sichern.
     
  • Abweichungen der kommunalen Zuweisungsbeträge gegenüber der Arbeitskreisrechnung ergeben sich insbesondere aus der gestiegenen verteilbaren Finanzausgleichsmasse sowie aus nachträglich gemeldeten Änderungen bei einzelnen kommunalen Daten, beispielsweise bei der Steuerkraft.
Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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