Eine Reihe von Wohnungen
Eine Reihe von Wohnungen
Wohnen
Eine Ergänzung zum Wohnraumförderprogramm 2023-2027

Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen (BEB)

In einem zweijährigen Modellversuch wird 67 Kommunen (Kommunen der Mietenstufen M4 und M4+) die Möglichkeit eröffnet, Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen zu attraktiveren Konditionen zu erwerben oder auslaufende Bindungen zu verlängern.
  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände

Zusätzlich zum Neubau und zur Modernisierung sollen auch kurzfristig Bindungen an bezahlbarem Wohnraum erworben werden, um den Mietwohnungsmarkt zu entlasten. Hierfür wurden durch einen Modellversuch die Bestimmungen zur Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen (BEB) als Ergänzung zur Wohnraumförderung aufgelegt.

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Vermieterinnen und Vermieter

Der Modellversuch bezieht sich auf die 67 Kommunen der Mietenstufen M4 und M4+. Im Rahmen des Modellversuchs kann in Ausnahmefällen auch eine Förderung nach den BEB in M3-Kommunen zugelassen werden. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Fachabteilung des für das Wohnungswesen zuständigen Ministeriums erforderlich.

Folgende Kommunen sind Teil des Modelversuchs:

Aachen               Frechen              Leichlingen          Rommerskirchen      
Alfter               Grevenbroich         Leverkusen           Rösrath            
Bad Honnef           Gütersloh           Lohmar               Sankt Augustin      
Bergheim             Haan                 Meckenheim           Siegburg            
Bergisch Gladbach    Haltern              Meerbusch            Solingen            
Bielefeld            Heiligenhaus         Mettmann             Swisttal            
Bochum               Hennef               Monheim              Telgte              
Bonn                 Hilden               Mülheim an der Ruhr Tönisvorst
Bornheim             Hürth               Münster             Troisdorf           
Brühl               Kaarst               Neuss                Verl                
Burscheid            Kempen               Niederkassel         Wachtberg           
Dormagen             Kerpen               Odenthal             Warendorf           
Dortmund             Köln Overath              Wesseling           
Düsseldorf Königswinter        Paderborn            Willich             
Erftstadt            Korschenbroich       Pulheim              Wülfrath           
Erkrath              Krefeld              Ratingen             Würselen           
Essen                Langenfeld           Rheinbach             

Von der Mietwohnraumförderung profitieren Mieterinnen und Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Durch Erwerb von Zweckbindungen an Wohnungen wird über die Wohnraumförderung hinaus mehr bezahlbarer Wohnraum generiert, der kurzfristig zur Verfügung steht.

Gefördert wird der Erwerb von Zweckbindungen an

  • freien Wohnungen,
  • vermieteten Wohnungen, die keiner Zweckbindung unterliegen, oder
  • Wohnungen, deren Zweckbindung noch besteht, bei denen das Darlehen jedoch bereits zurückgezahlt wurde.

Der Bestandshalter bzw. die Bestandshalterin nimmt in der Regel zunächst Kontakt mit der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde bei den kreisfreien Städten oder Kreisen auf, um Fragen des Bedarfs und der Qualität sowie das weitere Verfahren zu klären.

Die Förderung erfolgt als einmaliger Festbetragszuschuss, der sich aus der Wohnfläche in Quadratmeter und dem Zeitraum der Zweckbindung zusammensetzt.

Fördermittel werden bei der örtlichen Bewilligungsbehörde bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt.

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