Wohnraumoffensive für Schutzsuchende aus der Ukraine
Wohnraumoffensive für Schutzsuchende aus der Ukraine
Bau, Wohnen

Eine Offensive, die auch Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen zu Gute kommt

Wohnraumoffensive für Schutzsuchende aus der Ukraine

Die Landesregierung fördert Herrichtung und Ankauf von Zweckbindungen für kurzfristig nutzbaren Wohnraum für ukrainische Geflüchtete. Eine nachhaltige Vermietbarkeit wird dabei sichergestellt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände

Angesichts der weiteren Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 9. Mai 2022 eine Wohnraumoffensive für Schutzsuchende ins Leben gerufen.

Zum einen werden durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dazu 20 Millionen Euro aus Landesmitteln für Zuschüsse für die Herrichtung und den Ankauf von Zweckbindungen für kurzfristig nutzbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt. Privateigentümerinnen und -eigentümer oder Wohnungsunternehmen können damit ungenutzte Wohnungen oder leer stehende Immobilien instand setzen und ukrainischen Geflüchteten zur Verfügung stellen.

Zum anderen werden 200 Millionen Euro als zinsgünstige Darlehen mit erhöhten Tilgungsnachlässen über die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt, um neuen Wohnraum zu schaffen.

Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es, ungenutzten Wohnraum für Schutzsuchende aus der Ukraine zu mobilisieren. Vielfach kommen die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Frauen und Kinder privat unter – das ist ein großartiges Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit der neuen Förderung zur Mobilisierung von Wohnraum nimmt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gezielt leer stehende Wohnungen in den Blick, um sie für Wohnzwecke wieder zu mobilisieren, oder es können neue Wohnungen gebaut werden. Die Wohnraumoffensive für Schutzsuchende kommt damit allen Menschen in Nordrhein-Westfalen zugute.

Förderung mit nachhaltigem Nutzen
für Geflüchtete und Bürgerinnen und Bürger

Die Förderung richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Investorinnen und Investoren. Die Förderung ist so flexibel wie möglich gestaltet, ohne die nötigen Standards wie beispielsweise Barrierefreiheit und energetische Aspekte außer Acht zu lassen. Damit wird eine nachhaltige Vermietbarkeit der Wohnungsbestände für die Zukunft sichergestellt.

Für die Herrichtung gilt eine Belegungsbindung für ukrainische Schutzsuchende von fünf Jahren und für den Ankauf von Zweckbindungen von drei Jahren (plus Verlängerungsoption für zweimal ein Jahr). Die Mietpreisbindung im Wohnungsneubau beträgt im ländlichen Raum 5,90 Euro pro Quadratmeter und in den Städten bis 7 Euro pro Quadratmeter. Die Belegungsbindung beträgt hier 25 oder 30 Jahre. Die Nachnutzung der Wohnungen im Rahmen der regulären Wohnraumförderung ist gegeben.

Anträge für eine Förderung sind direkt bei der örtlichen Bewilligungsbehörde der Wohnraumförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu stellen.

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