Unterstützung bei den Heizkosten
Finanzielle Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas
- Privatpersonen
Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 finanzielle Hilfen für private Haushalte beschlossen, die mit Öl, Holz und Flüssiggas heizen. Erst Ende Januar 2023 hat der Bund beschlossen, dass die Zuständigkeit auf Bundesebene beim Bundeswirtschaftsministerium liegt. Bis dahin gab es zu diesem Thema keinen festen Ansprechpartner. Die Beantragung und die Auszahlung der Unterstützungsleistungen soll demnach Aufgabe der Länder sein. Die Zuständigkeit im Land Nordrhein-Westfalen liegt beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für die jeweiligen Verfahren in den Ländern ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern notwendig: Ein Entwurf für eine Verwaltungsvereinbarung liegt inzwischen vor; dieser ist jedoch unvollständig. Derzeit warten die Länder auf Klärung offener Fragestellungen durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit den im Dezember 2022 angekündigten finanziellen Hilfen. Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung stellt den Rahmen für bundesweit einheitliche Hilfen dar. Dieser ist im Anschluss durch eine Landes-Förderrichtlinie zu konkretisieren.
Diese Verzögerungen auf Bundesebene führen letztlich dazu, dass das Antragsverfahren bislang nicht auf den Weg gebracht werden konnte.
Themenportal
Social Media-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Youtube, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: