Unterstützung bei den Heizkosten
Finanzielle Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas
- Privatpersonen
Verbraucherinnen und Verbraucher können die sogenannte Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen. Die Antragsstellung erfolgt online.
Hier können Antragstellende zudem vorab ausrechnen lassen, ob sie für eine Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für eine Antragstellung wird die bund.ID oder eine ELSTER-Unternehmenskonto benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt.
Selbstnutzende Immobilieneigentümer und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, können bis zum 10. Oktober 2023 über das Servicetelefon des Landes unter der Telefonnummer 0211 8618 4040 auch einen Papierantrag anfordern.
Einen Zuschuss gibt es für den zurückliegenden Einkauf von Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks. Auf der Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2022, war der Bundesregierung aufgegeben, für den jeweiligen Energieträger einen Referenzpreis des Jahres 2021 zu bilden. Ist der Preis für die Beschaffung mehr als doppelt so hoch wie der Referenzpreis, werden 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Kosten übernommen. Dies bedeutet beispielsweise, dass für Scheitholz die Verbraucher Beschaffungspreise bis zu 170,00 Euro pro Raummeter oder bei Heizöl bis zu 1,42 Euro pro Liter selbst zu tragen haben.
Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen die Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Um eine Förderung zu erhalten, muss der Förderbetrag zudem 100 Euro überschreiten. Es werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgten. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf einmalige Heizkostenzuschüsse erfolgt indes nicht.
Die Umsetzung der Bundes-Härtefallhilfen für Nordrhein-Westfalen wird rund 10 Millionen Euro kosten. Diese Verwaltungskosten werden bundesseitig erstattet. In Nordrhein-Westfalen gibt es bis zu 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die insbesondere mit Heizöl, Flüssiggas oder Holz heizen.
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