Finanzielle Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas
Finanzielle Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas
Wohnen

Unterstützung bei den Heizkosten

Finanzielle Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas

Die Landesregierung hat ein Antragsverfahren für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen auf den Weg gebracht. Das Antragsverfahren ist seit dem 20. Oktober 2023 beendet.

  • Privatpersonen

Verbraucherinnen und Verbraucher konnten bis zum 20. Oktober 2023 die sogenannte Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen. Die Antragsstellung erfolgte online. Auf der Seite heizkostenhilfe.nrw hat die Landesregierung bis zum 20. Oktober 2023 ein digitales Antragsverfahren bereitgestellt.

Die Härtefallhilfen boten privaten Haushalten, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, finanzielle Unterstützung bei den im Jahr 2022 entstandenen Heizkosten.

Die Antragstellung ist abgeschlossen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie weiterhin unter dem nachfolgenden Link.

Informationsseite zur Heizkostenhilfe

 

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