Wohnen

Wir räumen weiter auf: Landesweite Kontrollen gegen Schrottimmobilien und Sozialbetrug

25.09.2025

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: 

Seit den frühen Morgenstunden findet erneut auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung am Donnerstag, 25. September 2025, gemeinsam mit den Städten Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Velbert und Wuppertal eine landesweite Kontrollaktion statt. 

Ziel des Einsatzes ist es, das Geschäftsmodell – Vermietung von Problemimmobilien zur gezielten Einreise ins deutsche Sozialsystem – zu bekämpfen und die im Hintergrund agierenden Personen aufzudecken. Eine Aktion zu dieser Problematik in dieser Größe ist deutschlandweit einzigartig und beispielgebend. Weit mehr als 200 Beamte und Mitarbeitende der Kommunen gehen gezielt gegen problematische Bau- und Wohnungsbestände, Sozialleistungsmissbrauch und ausbeuterische Verhältnisse vor. Dazu werden mehr als 150 Wohneinheiten kontrolliert, die vorwiegend von Menschen aus Südosteuropa bewohnt werden. Weitere Ergebnisse werden noch veröffentlicht. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung macht sich persönlich in Hagen ein Bild von der Situation vor Ort.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Problemhäuser prüfen, Profiteure packen: Mit den landesweiten Kontrollen gegen Schrottimmobilien und Sozialbetrug räumen wir weiter auf. Die heutige landesweite Aktion ist ein klares Signal: Nordrhein-Westfalen geht mit allen verfügbaren Mitteln entschieden gegen Problemimmobilien und Ausbeutung vor. Wer aus Profitgier Menschen in Problemimmobilien unterbringt, muss mit Konsequenzen rechnen. Wohnen ist ein Menschenrecht – kein Geschäftsfeld für Kriminelle. Ist die Immobilie auch noch so schlecht: An Armutszuwanderer aus Südosteuropa bekommt man sie immer vermietet. Dahinter stecken häufig organisierte Strukturen. Aber wir sind heute einen Schritt schneller.“ 

An der erneuten Kontrollaktion sind unter anderem folgende Behörden beteiligt: Bauaufsicht, Ordnungsämter, Wohnungsaufsicht, Meldebehörden, Verkehrsüberwachungsstellen, Umweltämter, Energieversorger, der TÜV Nord, Vollstreckungsstellen, Feuerwehr, Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, Polizei sowie Ermittlungsstellen der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt einen differenzierten Ansatz im Umgang mit der Zuwanderung von Menschen aus südosteuropäischen Mitgliedstaaten: integrative Programme werden flankiert von ordnungsrechtlichen und intervenierenden Maßnahmen.

Ministerin Scharrenbach: „Land und Kommunen arbeiten mit allem, was sie haben und hohem Aufwand hinterher, um unberechtigte Personen aus dem Sozialleistungssystem herauszubekommen. Die Kontrollaktion heute ist ein wichtiger Schlag gegen Schrott, Schmutz und Ausbeutung. Das Problem geht aber schon viel früher los: Besitzer von Problemimmobilien sorgen für die gezielte Zuwanderung von Armutsmigranten unter Ausnutzung des Arbeitnehmerfreizügigkeitsrechts. Die Leute werden viel zu schnell in die Sozialleistungssysteme aufgenommen, ein Datenaustausch zwischen Meldebehörden und Sozialbehörden existiert nicht – die Folge: aufwändiges Hinterherarbeiten, um unberechtigte Leistungsempfänger wieder aus den Systemen zu bekommen. Das Thema Missbrauch der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ist kein Neues und bereits x-mal in Berlin und Brüssel auf den Tisch gelegt. Nur: Bisher gibt es kaum Reaktionen darauf. Was wir auf nationaler Ebene brauchen, sind klare Regeln bei der Umsetzung der Freizügigkeitsvorschriften, keine deutschen Sonderwege, sondern einfach Umsetzung des Unionsrechts, was an dieser Stelle nicht zahnlos ist – man muss es nur anwenden wollen. Die aktuellen Regelungen führen nicht zum gewünschten Ziel: Auf der einen Seite haben wir eine hohe Anzahl erfolgreich arbeitender EU-Zuwanderinnen und -Zuwanderer, auf der anderen Seite wird das europäische Freizügigkeitsrecht zu Lasten des deutschen Staates missbraucht.“

Hintergrund

Die Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ im Ministerium unterstützt seit 2018 die am stärksten betroffenen Kommunen und entwickelt passgenaue Strategien gegen ausbeuterische Strukturen. Sie koordiniert seit 2018 wiederholt – ausgehend von einem auf problematische Bau- und Wohnungsbestände orientierten Blickwinkel – Kontrollaktionen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen. Vorbereitungen und Durchführung wurden von den jeweils lokal Verantwortlichen mit den örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden abgestimmt, die die Kontrollaktionen im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe unterstützen. In der Vergangenheit fanden mehrfach landesorganisierte Kontrollaktionen, auch im deutsch-niederländischen Grenzraum, statt. In die Organisation fließen zugleich Erfahrungen aus ministeriumsseitig geführten Projekten zur Unterstützung von Städten und Gemeinden im Hinblick auf ein Vorgehen gegen Schrottimmobilien statt.

Zudem stärkt das Ministerium die Städte und Gemeinden rechtlich und operativ: Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz, gezielten Kontrollaktionen und Rechtsberatung werden Eigentümer von Problemimmobilien unter Druck gesetzt. Gleichzeitig können öffentliche Förderprogramme für Wohnraum- und Städtebau genutzt werden, um die Situation nachhaltig zu verbessern.

Ein besonderes Beispiel für konsequentes Handeln ist die Zukunftspartnerschaft des Ministeriums mit der Stadt Gelsenkirchen, die im Herbst 2022 geschlossen wurde: Bis zu 3.000 Schlechtwohnungen sollen vom Markt verschwinden und stehen somit für Vermietungen an Armutszuwanderer nicht mehr zur Verfügung. Das Land hat hierfür bislang aus eigenen Mitteln 30 Millionen Euro bereitgestellt. 

Das Wohnraumstärkungsgesetz wurde am 1. Juli 2021 auf den Weg gebracht: Dieses Gesetz wurde mit zusätzlichen Instrumenten für die vollziehenden Kommunen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Wohnungsaufsicht ausgestattet, um Städten und Gemeinden mehr rechtliche Möglichkeiten an die Hand zu geben, um gegen Verstöße im Wohnungsmarkt vorgehen zu können. Zugleich wurden Rechtsinstrumente in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geschärft. beiden Landesgesetzen wurde die Möglichkeit zur Festsetzung von Geldbußen bei Verstößen auf einheitlich 500 000 Euro erhöht.

Im Zeitraum von 2013 bis 2024 ist die Zahl der in Nordrhein-Westfalen lebenden ausländischen Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien von 80.251 auf 276.231 Personen angewachsen (Stand 31.12.2024), wobei die Dynamik in den letzten Jahren abgenommen hat und die Zahlen seit Beginn des Jahres 2024 weitestgehend konstant geblieben sind. Für die Zuwanderung gibt es verschiedene Gründe, wie die reguläre Immigration aus den Staaten Rumänien und Bulgarien im Zuge von Arbeitsaufnahmen in Nordrhein-Westfalen. Zudem erfolgt die Zuwanderung von Menschen aus südosteuropäischen Staaten, die einen besonderen gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Unterstützungsbedarf. Daneben gibt es eine besondere Entwicklung in den Grenzregionen zu den Niederlanden: Es kommt zu Zuzügen von Arbeitsmigrantinnen und -migranten vor allem aus den EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien.

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