Wohnen

Schlag gegen Schrottvermieter und Sozialbetrüger – Landesweite Kontrollen offenbaren zahlreiche Vergehen und liefern Hinweise für kriminelle Strukturen

26.09.2025

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit: 

In einer erneut behördenübergreifenden Kontrollaktion am Donnerstag, 25. September 2025, in Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Velbert und Wuppertal wurden zahlreiche Fälle der Vermietung von mangelbehaftetem Wohnraum, Sozialbetrug sowie lebensgefährdende Mängel in Problemimmobilien aufgedeckt. Es wurden insgesamt rund 185 Wohneinheiten überprüft. Die Kontrollen liefern zudem wichtige Erkenntnisse über Vermieter bzw. Vermietergeflechte, die gezielt minderwertigen Wohnbestand an zugewanderte Menschen aus dem Ausland vermieten. Die zuständigen Behörden gehen den aufgedeckten Hinweisen nach, mit dem Ziel rechtswidrige Geschäftsmodelle zu zerschlagen und die Strippenzieher zur Verantwortung zu ziehen. Die Kontrollaktion fand auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung statt.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Kriminellen Vermietern werden in Nordrhein-Westfalen keine Räume gelassen. Die Ergebnisse dieser landesweiten Kontrolle legt offen: Problemimmobilien werden gezielt an Menschen aus Südosteuropa vermietet. Nicht um ihnen ein Dach über dem Kopf zu verschaffen, sondern maximalen Gewinn herauszuholen – das meist in Verbindung mit Sozialleistungsbetrug. Das schadet nicht nur den Mietern, sondern auch den Steuerzahlern. Diese schwarzen Schafe auf Vermieterseite agieren städteübergreifend in Unternehmensstrukturen, bei denen oft dieselben Namen auftauchen. Deshalb wird auch an dieser Stelle Licht in das Dunkel dieser Geschäftemacherei gebracht. Mein Dank gilt allen an dem Einsatz Beteiligten. Wir bleiben weiter dran und setzen unsere Mission fort: Aufpassen, aufklären, aufräumen. Zudem braucht es rechtliche Änderungen auf Bundesebene. Mit einem ungeheuren Aufwand arbeiten alle Beteiligten in Nordrhein-Westfalen daran, die Rechte von Menschen gegen Ausbeutung und kriminelle Machenschaften zu verteidigen. Besser wäre es, dafür Sorge zu tragen, dass Menschen erst gar nicht in diese Situationen gebracht werden.“ 

Zu den ausgewerteten Ergebnissen:

  • Für 19 Wohneinheiten wurden sofort Nutzungsuntersagungen erlassen und die Problemwohnungen geschlossen (unter anderem eine illegale Kellerwohnung). Ein Teil der betroffenen Mieterinnen und Mieter wurden in sichere Notunterkünfte gebracht und müssen nun von dem verantwortlichen Vermieter angemessen untergebracht werden. Andernfalls übernimmt die Kommune die Unterbringung und stellt die Kosten dem Vermieter in Rechnung. Die übrigen Betroffenen kamen anderweitig unter. 
     
  • Es wurden in den kontrollierten Wohn- und Geschäftsobjekten 15 lebensbedrohende Mängel im Bereich des Brandschutzes vorgefunden. Die kontrollierten Gebäudekomplexe wiesen 35 defekte Haustüren, 15 defekte Fenster mit Schimmelbildung und 18 defekte Elektroanlagen vorgefunden. Weiterhin festgestellt wurden vier defekte Heizungsanlagen, zehn Rattenbefall und Vermüllung. In 16 Fällen besteht ein Anfangsverdacht auf Mietwucher. In diesen Fällen werden Großfamilien auf engstem Wohnraum (bis zu sieben Personen auf 50 Quadratmeter) untergebracht und vom Jobcenter Mieten von bis zu 22 Euro pro Quadratmeter für die Wohnungen in den Schrottimmobilien gezahlt. Zudem wurden Hinweise zur Verfolgung organisierter Hintergrundstrukturen gefunden, die die Mieteinnahmen dieser Problemimmobilien gezielt durch Ausnutzung des Sozialleistungssystems erwirken und hierbei auch Sozialleistungsbetrug fördern. Die festgestellten Rechtsverstöße werden ordnungsrechtlich geahndet bzw. strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet soweit die Anhaltspunkte dies begründen.
     
  • Die Kontrollen offenbarten zudem 81 Meldeverstöße und es wurden Personen angetroffen, gegen die Ermittlungsverfahren laufen und deren Aufenthaltsort bisher unbekannt war. 
     
  • In fünf Fällen wurde die Prüfung zum Verlust der europäischen Freizügigkeit eingeleitet, zwei Haftbefehle wurde vollstreckt, zwei Gewerbe von Amts wegen abgemeldet, eine illegale Kfz-Werkstatt stillgelegt.
     
  • Bei 98 Personen bestehen Anhaltspunkte für unrechtmäßigen Bürgergeldbezug, in neun Fällen Anhaltspunkte für rechtswidrigen Wohngeldbezug. Bei fünf Fällen besteht ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Kindergeld. Diese Verdachtsfälle werden nun durch die Familienkasse geprüft. Unmittelbar nach den Kontrollen wurden bereits ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet. Die Strafverfolgungsbehörden werden in den entsprechenden Fällen eingeschaltet.
     
  • Im Hinblick auf den Verdacht der Kindeswohlgefährdung wurden für vier Kinder im Kleinkind-Alter sofort jugendamtliche Maßnahmen durchgeführt. Es handelte sich um erbärmliche hygienische Zustände in der Familie. 

Neben einer Vielzahl von kommunalen Behörden, wie Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht, Ordnungsamt, Gesundheitsamt, lokale Feuerwehr, städtische Vollstreckungsstellen, beteiligten sich die Polizei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, Ermittlungsstellen der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen. 

Hintergrund

  • Die Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ im Ministerium unterstützt seit 2018 die am stärksten betroffenen Kommunen und entwickelt passgenaue Strategien gegen ausbeuterische Strukturen. Sie koordiniert seit 2018 wiederholt – ausgehend von einem auf problematische Bau- und Wohnungsbestände orientierten Blickwinkel – Kontrollaktionen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen. Vorbereitungen und Durchführung wurden von den jeweils lokal Verantwortlichen mit den örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden abgestimmt, die die Kontrollaktionen im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe unterstützen. In der Vergangenheit fanden mehrfach landesorganisierte Kontrollaktionen, auch im deutsch-niederländischen Grenzraum, statt. In die Organisation fließen zugleich Erfahrungen aus ministeriumsseitig geführten Projekten zur Unterstützung von Städten und Gemeinden im Hinblick auf ein Vorgehen gegen Schrottimmobilien statt.
     
  • Ein besonderes Beispiel für konsequentes Handeln ist die Zukunftspartnerschaft des Ministeriums mit der Stadt Gelsenkirchen, die im Herbst 2022 geschlossen wurde: Bis zu 3.000 Schlechtwohnungen sollen vom Markt verschwinden und stehen somit für Vermietungen an Armutszuwanderer nicht mehr zur Verfügung. Das Land hat hierfür bislang aus eigenen Mitteln 30 Millionen Euro bereitgestellt.
     
  • Zudem stärkt das Ministerium die Städte und Gemeinden rechtlich und operativ: Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz, gezielten Kontrollaktionen und Rechtsberatung werden Eigentümer von Problemimmobilien unter Druck gesetzt. Gleichzeitig können öffentliche Förderprogramme für Wohnraum- und Städtebau genutzt werden, um die Situation nachhaltig zu verbessern.
     
  • Im Zeitraum von 2013 bis 2024 ist die Zahl der in Nordrhein-Westfalen lebenden ausländischen Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien von 80.251 auf 276.231 Personen angewachsen (Stand 31.12.2024), wobei die Dynamik in den letzten Jahren abgenommen hat und die Zahlen seit Beginn des Jahres 2024 weitestgehend konstant geblieben sind. Für die Zuwanderung gibt es verschiedene Gründe, wie die reguläre Immigration aus den Staaten Rumänien und Bulgarien im Zuge von Arbeitsaufnahmen in Nordrhein-Westfalen. Zudem erfolgt die Zuwanderung von Menschen aus südosteuropäischen Staaten, die einen besonderen gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Unterstützungsbedarf. Daneben gibt es eine besondere Entwicklung in den Grenzregionen zu den Niederlanden: Es kommt zu Zuzügen von Arbeitsmigrantinnen und -migranten vor allem aus den EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien.
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