Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur – digitales Verfahren für Kommunen startet Mitte April 2026
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:
Am 19. Dezember 2025 ist das Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 in Kraft getreten. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur hat die Landesregierung das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. Damit werden den Gemeinden und Kreisen 10 Milliarden Euro für Sachinvestitionen pauschal zur Verfügung gestellt. Die Verfahrensabwicklung erfolgt digital.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Mitte April 2026 ist es soweit: Kommunen werden dann über rein digitales Verfahren auf die 10 Milliarden Euro zugreifen können. In den vergangenen Monaten wurde engagiert an der Umsetzung über das neue Förderportal ‚Nordrhein-Westfalen-fördert‘ gearbeitet. Deutschlandweit wird es das erste komplett medienbruchfreie Verfahren im Zusammenhang mit dem bereitgestellten Sondervermögen sein.“
Ministerin Scharrenbach weiter: „Der klare Investitionsschwerpunkt der 10 Milliarden Euro aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan liegt im Bereich Bildung und Betreuung. 5 Milliarden Euro sollen für Kitas, Schulen und den Ganztag verwendet werden. 2 Milliarden Euro sollen für die (energetische) Sanierung von bestehenden kommunalen Liegenschaften und Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Außerdem können die pauschalen Mittel für Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Brücken, Radwege), ÖPNV-Infrastruktur, Digitalisierung, Sport, öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz verwendet werden. Auch freie Träger – etwa Hilfsorganisationen oder Sportvereine – können davon profitieren.“
Die digitale Antragsstrecke ermöglicht es den Kommunen, geplante Investitionsmaßnahmen strukturiert zu melden und – bei entsprechendem Projektfortschritt – direkt Mittelabrufe zu beantragen. Das zugrunde liegende System wurde in den vergangenen Monaten technisch entwickelt und umfassend getestet; die für Antragstellende relevante Antragsstrecke ist inzwischen finalisiert. Parallel zum Start des Verfahrens erhalten die Kommunen weitere Unterstützung bei der Antragsstellung vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in Form eines Dokumentes mit „Häufigen Fragen und Antworten“.
Die Kommunen entscheiden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Sie können die Mittel bei der zuständigen Bezirksregierung abrufen, wenn sie diese Mittel zur Begleichung fälliger Rechnungen für eine Investitionsmaßnahme innerhalb von drei Monaten benötigen. Die Kommunen können die Mittel - vorbehaltlich des Grundsatzes der Trägerneutralität - nach eigenem Ermessen auch an andere Träger kommunaler Infrastruktur zwecks Umsetzung entsprechender Investitionsmaßnahmen weitergeben.
Eine Sachinvestition darf nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein. Sie muss bis zum 31. Dezember 2042 abgeschlossen und vollständig abgenommen worden sein. Im Jahr 2043 können Investitionsmittel nur noch für Investitionsvorhaben oder selbständige Abschnitte von Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die bis zum 31. Dezember 2042 vollständig abgenommen wurden und die im Jahr 2043 vollständig abgerechnet werden.
Das Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 bildet einen zentralen Baustein des Nordrhein-Westfalen-Plans und schafft die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Investitionspolitik. Öffentliche Infrastruktur wird dabei gezielt als entscheidender Standortfaktor für wirtschaftliche Stärke und Wettbewerbsfähigkeit ausgebaut. Insgesamt erhält Nordrhein-Westfalen rund 21,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes, die zweckgebunden für Infrastrukturinvestitionen eingesetzt werden.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Deutschland
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