Wohnen

Nordrhein-Westfalen macht Druck für mehr bezahlbare Wohnungen – Öffentliche Wohnraumförderung wird um weitere 1,5 Milliarden Euro auf nunmehr auf 12 Milliarden Euro aufgestockt

11.12.2025

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: 

Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen genießt unverändert eine hohe Nachfrage: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stockt abermals das mehrjährige Wohnraumförderprogramm auf. 2024 erfolgte eine Aufstockung um 1 Milliarde Euro auf 10,5 Milliarden Euro. Nunmehr erfolgt eine weitere Aufstockung um 1,5 Milliarden Euro auf nunmehr 12 Milliarden Euro bis 2027. 

Möglich wird dies durch eine Erhöhung der Bundesfinanzhilfen für die öffentliche Wohnraumförderung ab 2026. Gemeinsam mit der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, nutzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit alle bestehenden Möglichkeiten, um privates Kapital für mehr bezahlbaren Wohnraum zu mobilisieren.

Wohnen ist soziale Daseinsvorsorge. Um dem Förder-Boom im öffentlichen Wohnungsbau weiteren Schub zu geben, setzen wir beim Budget der öffentlichen Wohraumförderung noch einen drauf. Für das mehrjährige Wohnraumförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 bis 2027 stehen ab sofort nicht mehr 10,5 Milliarden Euro zur Verfügung, sondern insgesamt 12 Milliarden Euro – ein Plus von 1,5 Milliarden Euro. Mit diesen zusätzlichen Finanzmitteln können wir in den kommenden zwei Jahren ein deutliches Mehr erreichen: ein Mehr an bezahlbaren Mieten, ein Mehr für den Traum vom Eigenheim, ein Mehr an moderner und klimabewusster Modernisierung, ein Mehr an Wohnangeboten für Auszubildende und Studierende sowie ein Mehr an barrierefreiem und behindertengerechtem Wohnraum. Kurz: ein Mehr für alle. Mit den zusätzlichen Fördermitteln setzen wir ein starkes Zeichen für Nordrhein-Westfalen. Die öffentliche Wohnraumförderung ist und bleibt mit ihren passgenauen und zielgerichteten Förderkonditionen ein Stabilitätsanker der Bau- und Wohnungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen. So bleibt Nordrhein-Westfalen ,place to bau‘“, sagt Ina Scharrenbach MdL, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. 

Das Gesamtfördervolumen der öffentlichen Wohnraumförderung setzt sich aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sowie Darlehensmitteln der landeseigenen Förderbank zusammen. Die erneute Aufstockung ist unter anderem möglich, weil die Bundesregierung angekündigt hat, die Finanzhilfen nach Artikel 104d Grundgesetz für die öffentliche Wohnraumförderung ab 2026 schrittweise zu erhöhen. 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt nun diese Mittel sofort für Maßnahmen der öffentlichen Wohnraumförderung ein. Darüber hinaus werden werden auch originäre Landesmittel sowie Darlehensmittel über die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, bereitgestellt. 

Vereinbart wurde, dass die Zinskonditionen unverändert für 2026 beibehalten werden, aber zur Mitte des Jahres aufgrund der dann vorliegenden Zinssituation auf Passgenauigkeit überprüft werden. Zugleich wird die landeseigene Förderbank ab 2027 wieder Verwaltungskostenbeiträge erheben. Damit schafft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen frühzeitig Klarheit über wesentliche Eckpunkte für die öffentliche Wohnraumförderung. 

Mit einem Gesamtergebnis von rund 2,3 Milliarden Euro Förderung für insgesamt 12.874 Wohneinheiten erzielte die öffentliche Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 eine Bestmarke. Beim Mietwohnungsneubau wurden im Bereich der Neuschaffung rund 1,6 Milliarden Euro für 6.726 Wohneinheiten bewilligt, bei den Eigentumsmaßnahmen hat Nordrhein-Westfalen eine Zunahme von rund vier Prozent auf 1.617 Einheiten. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 351,5 Millionen Euro für 2.883 Wohneinheiten (Modernisierung beziehungsweise Herrichtung für Miete und Eigentum) bewilligt. Gegenüber 2023 stellt dies eine Steigerung von 242 Wohneinheiten beziehungsweise rund neun Prozent dar.

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Hubertusstraße 9
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Tel.: 0211 8618-4264
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