Wohnen

Nordrhein-Westfalen bringt Bundesratsinitiative gegen Missstände in Problemimmobilien in Verbindung mit dem Missbrauch von Sozialleistungen auf den Weg

24.03.2026

Nordrhein-Westfalen bringt Bundesratsinitiative gegen Missstände in Problemimmobilien in Verbindung mit dem Missbrauch von Sozialleistungen auf den Weg

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit: 

Das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen hat die Bundesratsinitiative „Zweckbindung von Sozialleistungen sichern – Rechtsdurchsetzung stärken – Subventionierung von dauerhaften Missständen in Problemimmobilien beenden“ beschlossen. Ziel der Initiative ist es, eine bestehende Schutzlücke zwischen Sozialrecht, Mietrecht und Ordnungsrecht zu schließen. Hintergrund ist, dass in Problemimmobilien Sozialleistungen für Unterkunft und Heizung teils weiter an die Vermieter fließen, obwohl diese erhebliche Mängel bestehen lassen, behördliche Auflagen nicht erfüllen oder zweckgebundene Mittel nicht an Versorgungsunternehmen weiterleiten. Das muss unterbunden werden. Nordrhein-Westfalen will deshalb auf Bundesebene erreichen, dass sozialrechtliche Zurückbehaltungsrechte für entsprechende Leistungen eingeführt werden. Damit sollen Zahlungen an kriminelle Vermieter eingestellt werden können, ohne dass dies zu Lasten der Mieter geht. Die Initiative wird in der Bundesratssitzung am 27. März 2026 eingebracht.

Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist von herausragender gesellschaftlicher Bedeutung. Mit rund 43,8 Millionen Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden bildet er die Grundlage für das Grundrecht auf Wohnen als Voraussetzung für soziale Teilhabe und gesellschaftliche Stabilität. Ein erheblicher Teil dieses Bestands wird von privaten und institutionellen Vermieterinnen und Vermietern getragen, die ihre Eigentümerstellung verantwortungsvoll wahrnehmen und ihren Mieterinnen und Mietern ordnungsgemäßen, sicheren Wohnraum zur Verfügung stellen. Zugleich gilt: Immobilieneigentum steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, ist aber nicht grenzenlos. Wird das Eigentum daher dauerhaft unter Verstoß gegen Recht und Ordnung zulasten von Mieterinnen und Mietern und der Allgemeinheit missbraucht, muss der Staat eingreifen. Schrott- und Problemimmobilien sind deshalb nicht nur ein bauliches, sondern auch ein strukturelles und rechtliches Problem.

„Sozialleistungen sind für Menschen da, nicht für Geschäftsmodelle mit Problemimmobilien auf Kosten von Mietern und Steuerzahlern. Problemimmobilien dürfen sich nicht länger lohnen. Wer dauerhaft Missstände in Problemimmobilien zulässt, darf daraus keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen. Es kann nicht länger sein, dass der Staat über Sozialleistungen indirekt schlechte Vermieter finanziert. Wir müssen die Subventionierung von kriminellen Geschäftsmodellen auf Kosten der Steuerzahler einfach beenden. Dabei sollen Mieterinnen und Mieter nicht schutzlos dastehen: Auch wenn der Staat Leistungen einbehält, dürfen und müssen die Menschen wohnen bleiben. Das ist dann der wirksame Schutz, der weiter bestehen bleibt. Damit setzt Nordrhein-Westfalen bewusst ein klares Signal: Der Schutz von Mieterinnen und Mietern, die Sicherung zweckgebundener Sozialleistungen und eine wirksame Rechtsdurchsetzung gehören bundesrechtlich weiter gestärkt“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Mit der Initiative Nordrhein-Westfalens sollen in Deutschland kriminelle Geschäftsmodelle bekämpft werden, bei denen Wohnungen in Problemimmobilien an Sozialleistungsberechtigte vermietet werden, obwohl erhebliche, behördlich festgestellte Mängel nicht oder nicht fristgerecht beseitigt werden. In anderen Fällen werden Kosten für Heizung, Wasser oder Strom von den Vermietern nicht bezahlt, obwohl dafür zweckgebundene Sozialleistungen gewährt wurden. Dennoch zahlt die öffentliche Hand bislang weiterhin Leistungen für Unterkunft und Heizung. Davon profitieren Vermieterinnen und Vermieter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.

Deshalb soll mit der Bundesratsinitiative erreicht werden, dass Sozialleistungsträger Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig ganz oder teilweise einbehalten oder treuhänderisch sichern können, wenn Vermieterinnen und Vermieter erheblich gegen ihre Pflichten verstoßen. Dafür sollen auch klare Meldewege sowie Regelungen für Datenaustausch und Datenverarbeitung geschaffen werden. Zugleich sollen einbehaltene Leistungen mietrechtlich dennoch als erbracht gelten können, damit betroffene Mieterinnen und Mieter nicht wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden. Denn sie befinden sich häufig in einem strukturellen Abhängigkeitsverhältnis.

Die Landesregierung knüpft damit an ihre bisherigen Initiativen zur Bekämpfung von Problem- und Schrottimmobilien an. Nordrhein-Westfalen macht deutlich: Der Staat muss dort handlungsfähig sein, wo geltendes Recht missachtet wird, Versorgungssperren drohen und die Solidargemeinschaft dauerhaft Missstände mitfinanziert.

Hintergrund:

Auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung am 27. März 2026 soll die Initiative zunächst vorgestellt werden. In dieser Sitzung ist eine abschließende Entscheidung über den Antrag selbst noch nicht vorgesehen. Der Bundesrat beschließt an diesem Tag voraussichtlich zunächst nur, den Antrag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen. In diesen Ausschüssen wird die Initiative im Detail beraten. Dort können auch Änderungen angeregt und Länderanträge eingebracht werden. Auf Grundlage der späteren Ausschussempfehlungen wird die Initiative dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut im Plenum des Bundesrates aufgerufen und dort abschließend behandelt.

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Hubertusstraße 9
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Deutschland

Tel.: 0211 8618-4264
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