Denkmalschutz

Neue Denkmalförderung Nordrhein-Westfalen wird einfacher, digitaler, transparenter

18.12.2025

Ministerin Scharrenbach: Weniger Bürokratie für mehr kulturelles Erbe

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Damit das kulturelle Erbe des Landes Nordrhein-Westfalen gestärkt und erhalten bleibt, stellt das Land seine Denkmalförderung neu auf. Die neue Denkmalförderung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und wird einfacher, transparenter und digitaler. So ist ein Antrag auf Förderung ab Januar ausschließlich online über das Landesportal www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw zu stellen. Das sorgt dafür, dass keine Papierunterlagen mehr benötigt werden und ermöglicht eine medienbruchfreie und schnelle Bearbeitung durch die Behörden. Zudem beinhaltet die neue Denkmalförderung eine automatische Auszahlung der bewilligten Finanzmittel ohne Mittelanforderung. 

Mit der neuen Förderung erfolgt auch der Aufruf zum Denkmalpflegeförderprogramm 2026. Mit dem Landesprogramm zur Erhaltung und Pflege unserer Denkmäler wird die Landesregierung Nordrhein-Westfalen – in herausfordernder Lage für die öffentlichen Finanzen des Landes – in 2026 rund 12,7 Millionen Euro für die Bewahrung unseres historisch-kulturellen Erbes zur Verfügung stellen.

„Denkmäler sind keine Kulissen – sie sind lebendige Zeugnisse unserer Geschichte. Wer sie erhält, hält Erinnerung wach und schafft Zukunft. Mit der neuen Denkmalförderung machen wir genau das: Es wird einfacher, verlässlicher und partnerschaftlicher. Wir vereinfachen Verfahren, schaffen Verlässlichkeit und stärken das Engagement vor Ort. So bewahren wir Geschichte – nicht im Archiv, sondern mitten im Leben. Denkmalschutz gelingt nur im Miteinander. Ab 2026 setzt Nordrhein-Westfalen auf ein neues digitales Förderverfahren. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und die Förderung dort ankommen zu lassen, wo sie gebraucht wird: bei den Denkmälern selbst“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Klare Fördersätze und schnelle Auszahlung

Die neuen Fördersätze sind klar und transparent. Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts können 50 Prozent, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Gemeinden 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Neu ist auch die automatische Auszahlung der bewilligten Mittel. Sie erfolgt ohne gesonderte Mittelanforderung innerhalb von zwei Wochen nach Bestandskraft des Bescheids. Bei mehrjährigen Projekten erfolgt die Auszahlung mit festen, planbaren Auszahlungsterminen. Das sorgt für Planungssicherheit und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.

Engagement zählt – Ehrenamt wird gefördert

Bürgerschaftliches Engagement wird mit der neuen Förderung anerkannt: Eigenleistungen und ehrenamtliche Facharbeit können als förderfähige, fiktive Ausgaben berücksichtigt werden – persönlicher Einsatz wird damit zu einem zentralen Baustein für den Erhalt unserer Denkmäler.

Weniger Bürokratie und klare Zuständigkeiten

Ab dem 1. Januar 2026 konzentriert sich die neue „Förderrichtlinie Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen“ ausschließlich auf das Antragsverfahren für denkmalpflegerische Einzelprojekte. Bisher umfasste die Richtlinie drei Teile. Alle 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind Untere Denkmalbehörden. Sie erhalten ab 2026 jeweils eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 7.500 Euro zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen vor Ort. Damit entfallen Antrags- und Bewilligungsverfahren für diese Mittel vollständig – ein weiterer wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau. 

Auch die Förderung der Bodendenkmalpflege wird mit dem Haushaltsjahr 2026 umgestellt. Durch eine fachbezogene Pauschale kann auch hier das bisherige Antrags- und Bewilligungsverfahren entfallen. 

Gefördert werden insbesondere denkmalbedingte Ausgaben, also Kosten, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen, darunter:

  • Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
  • Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
  • Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
  • wissenschaftliche Untersuchungen und Dokumentationen
  • Präsentation und Vermittlung von Denkmälern

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (private Denkmaleigentümerinnen oder -eigentümer), juristische Personen des privaten Rechts, Kirchen und Religionsgemeinschaften und Gemeinden.

Mehr Informationen zur neuen Förderung finden Sie im untenstehenden Dokument. 

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Hubertusstraße 9
40219 Düsseldorf
Deutschland

Tel.: 0211 8618-4264
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