Bau

Ministerin Scharrenbach: Rund 13 Euro mehr Wohngeld seit dem 1. Januar 2022

04.01.2022

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: „Der nächste Meilenstein ist erreicht: Mit Beginn des neuen Jahres ist eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt worden. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Wohngeldhaushalte in Nordrhein-Westfalen im Schnitt rund 13 Euro mehr pro Monat. Wohngeld ist eine wichtige Säule für Menschen mit geringerem Einkommen. Künftig wird alle zwei Jahre das Wohngeld an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen. Insgesamt werden 2022 voraussichtlich rund 390 Millionen Euro Wohngeld an nordrhein-westfälische Haushalte ausgezahlt.“

Durch die Wohngeldreform in 2020 haben mehr Haushalte Anspruch auf diese Leistung. Wohngeld kann beantragt werden, wenn ein Mindesteinkommen vorhanden ist und durch das Wohngeld Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB XII (Sozialhilfe) vermieden werden kann.

„Die automatische Erhöhung des Wohngeldes erfolgt erstmals zum 1. Januar 2022. Wenn ein Wohngeldhaushalt im Jahr 2021 Wohngeld erhalten hat und die Wohngeldbewilligung noch in das Jahr 2022 hineinreicht, wird die Erhöhung bereits mit der Auszahlung im Januar 2022 berücksichtigt. So entfaltet der Entlastungsbetrag bei den bewilligten Zahlungen schon zum Jahreswechsel seine Wirkung – ohne dass eine neue Beantragung nötig wäre. Das ist gut für alle Haushalte, die Wohngeld erhalten“, so die Ministerin weiter.

Ende 2020 bezogen 153 190 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 23,9 Prozent mehr Haushalte als zum Jahresende 2019 (damals: 123 606).

Wer unverbindlich und schnell prüfen möchte, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann den „Wohngeldrechner“ auf der Webseite des Ministeriums unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld nutzen.

 

Hintergrund:

  • Wohngeldreform in Stufen:
    • Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurde das Wohngeld zum ersten Mal seit der Wohngeldnovelle 2016 erhöht.
    • Da seit dem 1. Januar 2021 der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl oder Erdgas einen Preis bekommen hat, wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2021 um zehn Prozent erhöht, um Haushalte, die Wohngeld erhalten, gezielt zu entlasten.
    • Zum 1. Januar 2022 ist die Dynamisierung des Wohngeldes in Kraft getreten: Dies bedeutet, dass alle zwei Jahre das Wohngeld angepasst wird.
  • Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
  • Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf.
  • Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. (Wohngeldtabellen)
  • Zuständig für die Bewilligung sind die örtlichen Wohngeldbehörden in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
  • Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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