Wohnen

Landesweite Kontrollaktion: Landesregierung erhöht den Druck auf Problemimmobilien und Sozialleistungsmissbrauch

09.07.2026

Ministerin Scharrenbach: Nordrhein-Westfalen bündelt Behördenwissen und kontrolliert auffällige Wohnungsbestände in elf Kommunen 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Seit den frühen Morgenstunden findet am Donnerstag, 9. Juli 2026, auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung eine landesweite Kontrollaktion gegen Problemimmobilien und Sozialleistungsmissbrauch in elf Städten statt. Beteiligt sind die Städte Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Langenfeld, Leverkusen, Remscheid, Solingen, Velbert und Wuppertal. Die beteiligten Behörden gehen dabei auch gegen städteübergreifend agierende Strukturen vor. Die Ergebnisse der Kontrollaktion werden im Nachgang veröffentlicht.

„Problemimmobilien sind meist der Anfang weiterer Missstände, ob bauliche Mängel über menschenunwürdige Wohnverhältnisse bis hin zu Sozialleistungsmissbrauch. Nordrhein-Westfalen schaut hier seit Jahren nicht weg. Wir haben dieses Thema seit 2018 oben auf unserer Agenda, stärken die Kommunen, bündeln Erkenntnisse der Behörden und erhöhen den Kontrolldruck Schritt für Schritt. Die heutige Aktion ist deshalb kein Einzelereignis, sondern Teil eines langen Atems. Wir bleiben dran, wir gehen auffälligen Strukturen nach und wir handeln dort, wo aus sozialer Not ein Geschäftsmodell gemacht wird. Daher sind die Behörden seit den frühen Morgenstunden im Einsatz, um skrupellosen Eigentümern und Vermietern das Handwerk zu legen, die insbesondere zugewanderte Menschen in prekären Lebenslagen zu überhöhten Mieten in unzumutbaren Wohnverhältnissen unterbringen und dabei Sozialleistungen als sichere Einnahmequelle ausnutzen. Mit jeder Kontrollaktion ziehen wir das Behördennetz dabei noch enger: Eine Bündelung von Kräften und der Austausch von Daten, erlaubt noch mehr Schlagkraft im Kampf gegen Problemimmobilien“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Kommunen und weiterer Behörden kontrollieren gezielt problematische Bau- und Wohnungsbestände in mehr als 250 Wohneinheiten. Im Mittelpunkt stehen ausbeuterische Wohnverhältnisse, Verstöße gegen das Bau- und Wohnungsrecht sowie der Verdacht des Sozialleistungsmissbrauchs. In Einzelfällen werden im Rahmen der Kontrollen zudem Hinweise auf weitere Straftaten, unter anderem den Verdacht der illegalen Prostitution, überprüft. 

Die heutige Kontrollaktion nutzt die neu geschaffenen Strukturen der behördlichen Zusammenarbeit. Bereits im Vorfeld wurden Hinweise der beteiligten Kommunen mit Datenanalysen der Bundesagentur für Arbeit zusammengeführt. Dabei kommt auch der Ansatz „Follow the money“ zum Tragen, also Geldflüsse, Leistungsbezüge und auffällige Strukturen gezielt nachzuverfolgen. Die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen fließen wieder in die geodatenbasierte Analyse ein. Auf diese Weise entsteht zukünftig ein lernendes Analyse- und Kontrollsystem.

An der Kontrollaktion beteiligt ist erneut die Anfang 2026 eingerichtete Koordinierungsstelle Rhein-Wupper „GeKo Rhein-Wupper“ für vorausschauende Stadt- und Sicherheitspolitik. Sie wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gefördert. An den Kontrollen wirken neben den kommunalen Bau- und Wohnungsaufsichten sowie Ordnungsämtern unter anderem Ermittlungsstellen der Bundesagentur für Arbeit, Meldebehörden, Jobcenter, Familienkassen, Zoll, Polizei, Feuerwehr, Gesundheits- und Umweltämter, Vollstreckungsstellen, Energieversorger, die Verkehrsüberwachung sowie der TÜV Nord mit.

Hintergrund

Der „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unterstützt seit 2018 die am stärksten betroffenen Kommunen und entwickelt passgenaue Strategien gegen ausbeuterische Strukturen. Der Austausch koordiniert seit 2018 wiederholt – ausgehend von einem auf problematische Bau- und Wohnungsbestände orientierten Blickwinkel – Kontrollaktionen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen. Vorbereitungen und Durchführung wurden von den jeweils lokalen Verantwortlichen mit den örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden abgestimmt, die die Kontrollaktionen im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe unterstützen. In der Vergangenheit fanden mehrfach landesorganisierte Kontrollaktionen, auch im deutsch-niederländischen Grenzraum, statt. In die Organisation fließen zugleich Erfahrungen aus ministeriumsseitig geführten Projekten zur Unterstützung von Städten und Gemeinden im Hinblick auf ein Vorgehen gegen Schrottimmobilien ein.

Die Landesregierung hat in dieser Woche das „Gesetz für fairen Wohnraum und zur Sicherstellung angemessener Wohn- und Unterbringungsverhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen (Faires-Wohnen-Gesetz Nordrhein-Westfalen – FWoG NRW)“ in den Landtag eingebracht, dessen erste Beratung in der Plenarsitzung am 15. Juli 2026 vorgesehen ist. Mit dem geplanten „Faires-Wohnen-Gesetz“ will die Landesregierung das Wohnraumstärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 weiterentwickeln und die Handlungsmöglichkeiten gegen Problemimmobilien und ausbeuterische Wohnverhältnisse deutlich stärken. Der Gesetzentwurf greift Erkenntnisse aus den landesweiten Kontrollaktionen auf und sieht unter anderem schärfere Eingriffsmöglichkeiten für Kommunen, ein Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken, erweiterte Befugnisse beim Datenaustausch sowie neue Instrumente wie die Treuhandverwaltung, ein Gütesiegel „Faire Unterkunft“ und – als letztes Mittel – die Enteignung besonders problematischer Immobilien vor.

Zudem stärkt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die Städte und Gemeinden rechtlich und operativ: Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz, gezielten Kontrollaktionen und Rechtsberatung werden Eigentümer von Problemimmobilien unter Druck gesetzt. Gleichzeitig können öffentliche Förderprogramme für Wohnraum- und Städtebau genutzt werden, um die Situation nachhaltig zu verbessern.

Das Wohnraumstärkungsgesetz wurde am 1. Juli 2021 auf den Weg gebracht: Dieses Gesetz wurde mit zusätzlichen Instrumenten für die vollziehenden Kommunen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Wohnungsaufsicht ausgestattet, um Städten und Gemeinden mehr rechtliche Möglichkeiten an die Hand zu geben, um gegen Verstöße im Wohnungsmarkt vorgehen zu können. Zugleich wurden Rechtsinstrumente in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geschärft. In beiden Landesgesetzen wurde die Möglichkeit zur Festsetzung von Geldbußen bei Verstößen auf einheitlich 500.000 Euro erhöht.

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Tel.: 0211 8618-4264
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