Kommunales

Landesweite Kontrollaktion gegen Problemimmobilien und Sozialbetrug in zwölf Städten

04.03.2026

Engeres Behördennetz sorgt für noch mehr Schlagkraft

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit: 

Seit den frühen Morgenstunden findet am Mittwoch, 4. März 2026, auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung eine landesweite Kontrollaktion gegen Problemimmobilien und Sozialleistungsmissbrauch in zwölf Städten statt. Beteiligt sind die Städte Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Langenfeld, Leverkusen, Remscheid, Solingen, Velbert und Wuppertal. 

Weit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kommunen und anderen Institutionen gehen gezielt gegen problematische Bau- und Wohnungsbestände in mehr als 250 Wohneinheiten, ausbeuterische Verhältnisse und Sozialleistungsmissbrauch vor. Die Ergebnisse der Kontrollaktion werden im Nachgang veröffentlicht. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales machen sich persönlich in Dortmund ein Bild von der Situation vor Ort.

Die Kontrollaktion am 4. März 2026 setzt neue Maßstäbe der behördlichen Kooperation. Erstmals werden Erkenntnisse der teilnehmenden Kommunen mit Erkenntnissen aus der Bundesagentur für Arbeit miteinander verknüpft. Hierdurch gelingt es, Auffälligkeiten schon vor und im Rahmen der Kontrollaktion zielgerichteter zu prüfen und Verstöße noch konsequenter verfolgen zu können. 

„Mit der heutigen Kontrollaktion ziehen wir das Behördennetz noch enger: Eine noch intensivere Bündelung von Kräften, erlaubt noch mehr Schlagkraft im Kampf gegen Problemimmobilien. Ziel ist es, Geschäftsmodelle auf dem Rücken von sozialleistungsbeziehenden Menschen zu unterbinden. Und genau da setzt die heutige landesweite Kontrollaktion an. Wir treffen die Drahtzieher dort, wo es weh tut: Bei ihrem Geschäftsmodell. Problemimmobilien stellen ein strukturelles und rechtliches Problem dar: Immobilien, die in einem Zustand fortdauernder Verwahrlosung gehalten werden, bei denen wohnliche oder bauliche Mindeststandards missachtet, Instandhaltungspflichten verletzt und vielfach gesundheits- oder sicherheitsrelevante Mängel hingenommen werden, beeinträchtigen nicht nur die Rechte und die körperliche Unversehrtheit der dort wohnenden Menschen, sondern wirken sich auch negativ auf das Wohnumfeld, die kommunale Infrastruktur und den Wohnungsmarkt aus. Verwahrloste Immobilien führen zu Wertverfall in ganzen Quartieren und fördern soziale Segregation. Bei Problemimmobilien besteht eine strukturelle Schutzlücke zwischen Sozialrecht, Mietrecht und Ordnungsrecht. Mit der heutigen landesweiten Kontrollaktion wird die Rechtsdurchsetzung gestärkt und die Subventionierung von dauerhaften Missständen durch die öffentliche Hand beendet“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wir haben einen starken Sozialstaat, der denjenigen hilft, die auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind. Umso verwerflicher ist es, wenn schwarze Schafe nicht ‚nur‘ unsere Solidarität, sondern vor allem auch Menschen in prekären Lebensverhältnissen ausnutzen. Denn: Die Menschen, die sich im Jobcenter vorstellen und unberechtigt Sozialleistungen beantragen, sind oftmals selbst Getriebene. Im Hintergrund stehen Täter, die die Leute beispielsweise aus Südosteuropa hierherlocken, Arbeitsverträge fingieren, die Menschen in heruntergekommenen Problemimmobilien hausen lassen und von diesen auch noch völlig überzogene Gelder abkassieren. Das sind diejenigen, denen wir vor allem das Handwerk legen müssen. Hier müssen alle beteiligten Behörden und Institutionen neue Wege im Informations- und Datenaustausch gehen. Die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft werden wir anweisen, in bestimmten Fällen Prüfungen bei Leistungsanträgen durchzuführen. Wenn Verdachtsmomente auf einen Leistungsmissbrauch vorliegen, müssen wir als Staat genauer hinschauen, bevor überhaupt ein Cent fließt.“

Roland Schüßler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit: „Seit einigen Jahren bekämpfen Ermittlungsbehörden, Kommunen, Jobcenter und Arbeitsagenturen gemeinsam den Missbrauch von Sozialleistungen. Dabei verbessern wir unsere Möglichkeiten und Instrumente zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch immer weiter. Bei der heutigen Kontrollaktion testen wir einen neuen Ansatz, bei dem wir Daten verschiedener Institutionen auf neue Weise verknüpfen. Das soll es uns in Zukunft noch besser ermöglichen, auch aufwändig versteckte Fälle von Leistungsmissbrauch aufzudecken. Damit kein Missverständnis entsteht: Der Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen braucht Zuwanderung und Freizügigkeit. In einigen Regionen von Nordrhein-Westfalen wird schon jetzt der Arbeitskräftebedarf fast ausschließlich durch Menschen mit einer anderen Staatsangehörigkeit gedeckt. Es ist aber auch notwendig, das System wirkungsvoll vor Missbrauch zu schützen. Das schützt nicht zuletzt auch die Frauen und Männer, die sich in unsere Gesellschaft und Arbeitswelt einbringen wollen.“

Ministerin Scharrenbach und Minister Laumann plädieren zudem für ein 2-Schritt-Konzept gegen Sozialbetrug. „Die heutige Kontrollaktion in dieser Größenordnung ist deutschlandweit einzigartig. Das reicht aber noch nicht. Wir brauchen Unterstützung vom Bund und der Europäischen Union. Die Freizügigkeit in der Europäischen Union kann nur verteidigt werden, wenn sie gegen Missbrauch geschützt wird. Der erste Schritt ist eine Konkretisierung des nationalen Rechts. Konkret: Es muss geprüft werden, ob die Person, die nach Deutschland kommt, freizügigkeitsberechtigt ist oder nicht. Der Sozialleistungsmissbrauch betrifft auch nicht nur das Bürgergeld, sondern auch etwa Kindergeld oder Wohngeld. Es ist wichtig, den Leistungsmissbrauch zu verhindern, bevor die Menschen im System sind – eine Prüfung ‚vor der Tür‘. Der zweite Schritt betrifft die Europäische Union. Wir brauchen in der EU-Einigkeit darüber, dass ein EU-Bürger keinem anderen Mitgliedstaat zur sozialen Last fällt. Deshalb braucht es eine Konkretisierung des Arbeitnehmer-Begriffs“, so die beiden Minister weiter.

Erstmals bei der Kontrollaktion dabei ist auch die neue Koordinierungsstelle Rhein-Wupper „GeKo Rhein-Wupper“ für vorausschauende Stadt- und Sicherheitspolitik, die durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit gefördert wird. Die fünf Städte Wuppertal, Leverkusen, Solingen, Remscheid und Langenfeld bilden durch diese interkommunale Zusammenarbeit ein Informationszentrum, um über Stadtgrenzen hinaus zeitnah und lageangepasst zu handeln.

Neben kommunalen Bau- und Wohnungsaufsichten sowie Ordnungsämtern wirken unter anderem Ermittlungsstellen der Bundesagentur für Arbeit, Meldebehörden, Verkehrsüberwachung, Umwelt- und Gesundheitsämter, Energieversorger, der TÜV Nord, Vollstreckungsstellen, Feuerwehr, Zoll, Polizei, Jobcenter und Familienkassen mit.

Hintergrund

  • Der „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unterstützt seit 2018 die am stärksten betroffenen Kommunen und entwickelt passgenaue Strategien gegen ausbeuterische Strukturen. Es koordiniert seit 2018 wiederholt – ausgehend von einem auf problematische Bau- und Wohnungsbestände orientierten Blickwinkel – Kontrollaktionen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen. Vorbereitungen und Durchführung wurden von den jeweils lokalen Verantwortlichen mit den örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden abgestimmt, die die Kontrollaktionen im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe unterstützen. In der Vergangenheit fanden mehrfach landesorganisierte Kontrollaktionen, auch im deutsch-niederländischen Grenzraum, statt. In die Organisation fließen zugleich Erfahrungen aus ministeriumsseitig geführten Projekten zur Unterstützung von Städten und Gemeinden im Hinblick auf ein Vorgehen gegen Schrottimmobilien ein.
     
  • Zudem stärkt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die Städte und Gemeinden rechtlich und operativ: Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz, gezielten Kontrollaktionen und Rechtsberatung werden Eigentümer von Problemimmobilien unter Druck gesetzt. Gleichzeitig können öffentliche Förderprogramme für Wohnraum- und Städtebau genutzt werden, um die Situation nachhaltig zu verbessern.
     
  • Das Wohnraumstärkungsgesetz wurde am 1. Juli 2021 auf den Weg gebracht: Dieses Gesetz wurde mit zusätzlichen Instrumenten für die vollziehenden Kommunen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Wohnungsaufsicht ausgestattet, um Städten und Gemeinden mehr rechtliche Möglichkeiten an die Hand zu geben, um gegen Verstöße im Wohnungsmarkt vorgehen zu können. Zugleich wurden Rechtsinstrumente in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geschärft. Beiden Landesgesetzen wurde die Möglichkeit zur Festsetzung von Geldbußen bei Verstößen auf einheitlich 500.000 Euro erhöht.

 

 

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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