Kommunales

Land Nordrhein-Westfalen wird fast neun Milliarden Euro kommunale Schulden in die Landesschuld übernehmen

23.12.2025

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit: 

Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen, das am 18. Juli 2025 in Kraft getreten ist, setzt das Land ein starkes Zeichen für die Zukunftsfähigkeit seiner Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Kommunen wirksam von übermäßigen Liquiditätskrediten zu entlasten und neue finanzielle Handlungsspielräume zu schaffen.

Am 23. Dezember 2025 wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Bewilligungsbescheide zur anteiligen Entschuldung von 167 Kommunen versenden. Insgesamt übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen kommunale Verbindlichkeiten in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro in die Landesschuld. Jede teilnehmende Kommune wird dabei mindestens von 41,1 Prozent ihrer übermäßigen Liquiditätskredite entlastet; besonders hoch verschuldete Kommunen profitieren darüber hinaus von einer vollständigen Übernahme weiterer Belastungen oberhalb von Pro-Kopf-Schulden in Höhe von 1.500 Euro. An der Altschuldenentlastung des Landes Nordrhein-Westfalen werden 167 Kommunen teilnehmen. Diese teilnehmenden Kommunen haben einen Antrag gestellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Nach Prüfung der Anträge belaufen sich die übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung auf rund 17,7 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen kommunale Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro im Wege eines Schuldnerwechsels. Diese Entlastung wirkt unmittelbar: Die kommunalen Eigenkapitalpositionen werden gestärkt, die laufenden Ergebnisrechnungen spürbar entlastet und neue finanzielle Spielräume geschaffen.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Das ist ein historischer Entlastungsschritt für Nordrhein-Westfalen. Wir sind die erste Landesregierung, die das große Problem der kommunalen Altschulden anpackt. Dazu nehmen wir jetzt Landesgeld in die Hand und übernehmen kommunale Kassenkredite in den Schuldendienst des Landes – in Einzelfällen bis nahezu 80 Prozent der Altschulden. Wir geben unseren Städten und Gemeinden wieder Luft zum Atmen und stärken die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Ich bin Bundeskanzler Friedrich Merz für sein Bekenntnis dankbar, dass bei der Entschuldung unserer Kommunen auch der Bund seinen Teil der Verantwortung übernehmen wird. Für die Zukunft muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen klar sein: Wer bestellt, bezahlt. Der Grundsatz der Veranlassungskonnexität muss nun auch vom Bund endlich konsequent angewendet werden.“

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Kurz vor Heiligabend kann die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein besonderes Päckchen unter den kommunalen Weihnachtsbaum legen: Mit der Übernahme von fast neun Milliarden Euro kommunaler Verbindlichkeiten setzt die Landesregierung eines der größten Programme zur finanziellen Entlastung der Kommunen in der Geschichte Nordrhein-Westfalens um. Das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) wirkt: Anpacken, stärken, entlasten, gestalten – mit der nun feststehenden Schuldübernahme erreichen wir einen zentralen Meilenstein bei der Entschuldung unserer Kommunen. Damit ist diese Landesregierung die erste in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine deutliche anteilige Kommunalentschuldung umsetzt. Zugleich erwartet die nordrhein-westfälische Landesregierung weiterhin, dass der Bund seine Zusagen einhält und zeitnah die notwendigen Schritte für eine finanzielle Beteiligung an den Altschuldenentlastungsprogrammen der Länder einleitet.“

Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen: „Die Übernahme von rund 8,9 Milliarden Euro kommunaler Altschulden ist für das Land Nordrhein-Westfalen eine erhebliche finanzielle Kraftanstrengung. Wir übernehmen diese Verantwortung bewusst, um die kommunale Ebene dauerhaft zu stabilisieren und Planungssicherheit zu schaffen. Damit setzt das Land ein starkes Zeichen für verlässliche Finanzpolitik und für leistungsfähige Städte und Gemeinden als Grundlage unseres Gemeinwesens.“

Die Übernahme der kommunalen Verbindlichkeiten durch das Land Nordrhein-Westfalen wird die teilnehmenden Kommunen spürbar finanziell entlasten: Zum einen wird sich die Entschuldung positiv auf die Zinsausgabenbelastung der teilnehmenden Kommunen auswirken. Zum anderen wird die Schuldübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen das kommunale Eigenkapital erhöhen und damit verstärkend wirken. Des Weiteren entfallen für die teilnehmenden Kommunen die finanzwirksamen Tilgungszahlungen. 

Eine kommunalscharfe Übersicht der 167 an der nordrhein-westfälischen Altschuldenentlastung teilnehmenden Kommunen, einschließlich der Altschuldenentlastungsbeträge, ist dem Anhang beigefügt.  

Hintergrund:

Am 9. Juli 2025 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das von der Landesregierung als Entwurf eingebrachte Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (AESG) ohne Änderungen beschlossen. Das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht vor, die Kommunen in Summe von der Hälfte ihrer zum Stichtag 31. Dezember 2023 vorhandenen übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu befreien und diese kommunalen Altschulden in die Landesschuld zu übernehmen.

Jeder einzelnen teilnehmenden Kommune wird dabei eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 41,1 Prozent abgenommen. Über diesen Prozentsatz hinaus greift eine Spitzenentschuldungsregelung für besonders hoch verschuldete Städte und Gemeinden: Sollten nach der Mindestentschuldung noch übermäßige Verbindlichkeiten oberhalb der Schwelle von 1.500 Euro pro Kopf vorhanden sein, werden diese vollständig in die Landesschuld übernommen.

 

Die Teilnahme an der anteiligen Altschuldenentlastung ist freiwillig und erfolgte auf Antrag. Der Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm konnte bis zum 30. November 2025 bei der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, gestellt werden. Die Übernahme der kommunalen Kreditverträge durch das Land erfolgt nun in einem Zeitraum ab Bestandskraft der Bewilligungsbescheide bis zum 31. Dezember 2026.

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Tel.: 0211 8618-4264
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