Kommunales

Land hat Grundstückseigentümer mit über 213 Millionen Euro von Straßenausbaubeiträgen entlastet

14.01.2026

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zieht eine positive Zwischenbilanz zur Entlastung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern von Straßenausbaubeiträgen. 

„Die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land Nordrhein-Westfalen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ist ein starkes Signal für Planungssicherheit und moderne Stadtentwicklung auf der einen Seite und soziale Fairness auf der anderen Seite. Über 213 Millionen Euro hat das Land Nordrhein-Westfalen Kommunen erstattet, die seit 2018 Straßenausbaumaßnahmen auf den Weg gebracht haben. Diese Erstattung bedeutet zugleich: Über 213 Millionen Euro, die Bürgerinnen und Bürger nicht zahlen mussten“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Ministerin Scharrenbach weiter: „Straßen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Bis 2018 sorgte der Straßenausbau und der damit verbundene Bürger-Beitrag oftmals für existenzbedrohende Einmalbelastungen Einzelner. Die Abschaffung dieser Bürger-Beiträge hat den Weg für Investitionen freigemacht: Vielerorts wurde der Straßenausbau für eine Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten von Radfahrern und Fußgängern genutzt. Es wurden sicherere, barrierearme Wege für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geschaffen. Viele Kommunen haben die neue Planungssicherheit, die das Land mit der Erstattung der Beitragsausfälle geschaffen hat, genutzt, um ‚Straße‘ neu zu denken: Mehr Straßengrün, Bäume und Entsiegelung, verbesserte Aufenthaltsqualitäten durch mehr und besseres Licht. Moderne Straßen schaffen attraktive Ortsbilder, die Wohnen und Wirtschaft gleichermaßen stärken.“ 

2020 hatte die Landesregierung die erste große Reform des damals 51 Jahre alten Kommunalabgabengesetzes zugunsten betroffener Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf den Weg gebracht. Damals wurden noch 50 Prozent der anfallenden Beiträge übernommen. 2022 erhöhte das Land die Übernahme der anfallenden Beiträge auf 100 Prozent und zwar auch für die, die bisher noch die Hälfte hatten zahlen müssen. 2024 folgte dann der nächste logische Schritt: Das Beitragserhebungsverbot mit einer 100-prozentigen Erstattung der damit ausbleibenden Bürger-Beiträge gegenüber den Kommunen.

Seit Beginn der Übernahme der Bürger-Beiträge durch das Land wurden rund 3.200 Anträge von Kommunen auf Erstattung der Beitragsausfälle mit einem Volumen von rund 254 Millionen Euro beantragt. An 225 Städte und Gemeinden flossen bisher rund 213 Millionen Euro. Mehr als 95 Prozent der eingegangenen Anträge konnten durch die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, bewilligt werden. Die NRW.BANK übernimmt im Auftrag des Ministeriums die Antragsbearbeitung und Bewilligung.

Eine kommunalscharfe Übersicht zur Erstattung der Straßenausbaubeiträge befindet sich in der Anlage.

Referat Presse und Soziale Medien

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