Wohnen

Kontrollaktion zeigt Wirkung: Nordrhein-Westfalen durchkreuzt skrupellose Geschäftsmodelle mit Problemimmobilien

10.07.2026

Ministerin Scharrenbach: Wir schauen hinter die Türen und decken Ausbeutung, Sozialbetrug und weitere Straftaten auf

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Bei einer weiteren landesweiten und behördenübergreifenden Kontrollaktion gegen Problemimmobilien und Sozialbetrug haben am Donnerstag, 9. Juli 2026, mehr als 250 Einsatzkräfte in Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Langenfeld, Leverkusen, Remscheid, Solingen, Velbert und Wuppertal rund 280 Wohneinheiten überprüft. Dabei deckten die Behörden mangelbezogenen Wohnraum, Problemimmobilien mit teils lebensgefährdenden Zuständen, Hinweise auf Sozialbetrug sowie Fälle von illegaler Prostitution auf.

Die Kontrollen liefern erneut wichtige Erkenntnisse über Vermieterinnen und Vermieter, die gezielt minderwertigen Wohnraum an zugewanderte Menschen, häufig aus osteuropäischen Staaten, vermieten. Die zuständigen Behörden gehen diesen Hinweisen nun weiter nach. Dies geschieht auch mit Blick auf mögliche Verbindungen in andere Kommunen. Ziel ist es, die Strukturen hinter diesen Geschäftsmodellen offenzulegen und den Verantwortlichen die Grundlage zu entziehen.

Wichtig bei der Kontrollaktion: Die aktuellen Erkenntnisse bleiben nicht isoliert stehen. Sie werden mit bestehenden Daten und Hinweisen zusammengeführt und in ein Analyseverfahren zurückgespielt. So entsteht Schritt für Schritt ein lernendes System: Auffällige Anschriften, wiederkehrende Muster und mögliche Netzwerke können künftig früher erkannt, besser bewertet und gezielter kontrolliert werden. Die Kontrollaktion erfolgte auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

„Die heutige Kontrollaktion ist ein weiterer empfindlicher Schlag gegen Problemimmobilien, Sozialleistungsmissbrauch und kriminelle Geschäftsmodelle auf dem Rücken hilfsbedürftiger Menschen. Die Behörden haben erneut hinter die Türen geschaut, Missstände sichtbar gemacht und wichtige Erkenntnisse über auffällige Immobilien und Vermieterstrukturen gewonnen. Genau diese Erkenntnisse helfen uns, im Kampf gegen Ausbeutung, menschenunwürdige Wohnverhältnisse und Sozialbetrug noch gezielter vorzugehen. Gemeinsam mit den Kommunen ziehen wir das Behördennetz weiter enger. So durchkreuzen wir die skrupellosen Geschäftsmodelle und schaffen zugleich die Voraussetzungen, damit aus Problemimmobilien wieder Perspektiven werden. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Kommunen und Behörden für ihren engagierten Einsatz“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. 

Zu den ausgewerteten Ergebnissen:

Für fünf Wohneinheiten wurden sofort Nutzungsuntersagungen erlassen und die Problemwohnungen geschlossen. Den betroffenen Mieterinnen und Mietern wurde eine Unterbringung in sicheren Notunterkünften angeboten, bis sie von dem verantwortlichen Vermieter anderweitig und dann angemessen untergebracht werden. Sofern dies nicht sichergestellt wird, übernimmt die Kommune die Unterbringung und stellt die Kosten dem Vermieter in Rechnung.

Es wurden in den kontrollierten Wohn- und Geschäftsobjekten lebensbedrohende Mängel im Bereich des Brandschutzes vorgefunden. Die kontrollierten Gebäudekomplexe wiesen sieben defekte Haustüren, neun defekte Fenster mit Schimmelbildung, vier defekte Elektroanlagen und 28 gesperrte Stromzähler auf. Weiterhin festgestellt wurden zehn defekte Heizungsanlagen, sechs Fälle von Rattenbefall und eine grundliegende Vermüllung. In 24 Fällen besteht ein Anfangsverdacht auf Mietwucher. In diesen Fällen werden Großfamilien auf engstem Wohnraum untergebracht und es werden Mieten in doppelter Höhe, als in Vergleichswohnungen erzielt werden dürfen, erhoben. Es wurden zudem zwei ungenehmigte Kellerwohnungen entdeckt und deren Nutzung untersagt. Zudem wurden Hinweise zur Verfolgung organisierter Hintergrundstrukturen gefunden, die die Mieteinnahmen dieser Problemimmobilien gezielt durch Ausnutzung des Sozialleistungssystems erwirken und hierbei auch Sozialleistungsbetrug fördern. Die festgestellten Rechtsverstöße werden ordnungsrechtlich geahndet bzw. strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet soweit die Anhaltspunkte dies begründen.

Die Kontrollen offenbarten zudem 192 Meldeverstöße. Hierunter fallen 160 Personen, die aus dem Melderegister aus Amts wegen abgemeldet werden mussten, weil ihr Aufenthalt in Deutschland nicht bestätigt werden konnte.

In zwölf Fällen wurde die Prüfung zum Verlust der europäischen Freizügigkeit eingeleitet, ein Haftbefehl wurde vollstreckt, vier Gewerbe von Amts wegen abgemeldet. Es gab vier Festnahmen wegen illegalen Aufenthaltes. 

Bei 90 Personen bestehen Anhaltspunkte für unrechtmäßigen Bürgergeldbezug. Nach aktuellem Stand entstehen Rückforderungen und Einsparungen von Sozialleistungen in Höhe von etwa 210.000 Euro. Bei sieben Fällen besteht ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Kindergeld. Diese Verdachtsfälle werden nun durch die Familienkasse geprüft. Unmittelbar nach den Kontrollen wurden bereits ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet. Die Strafverfolgungsbehörden werden in den entsprechenden Fällen eingeschaltet.

Im Hinblick auf den Verdacht der Kindeswohlgefährdung wurde ein Kind im Säugling-Alter sofort in Obhut genommen und wird aktuell vom Jugendamt betreut.  

Es wurden fünf illegale Prostitutionsstätten vorgefunden, in denen sechs Personen der illegalen Prostitution nachgehen. Den Hinweisen wird nun durch die zuständigen Stellen weiter nachgegangen.

In einer Garage stellten die Einsatzkräfte Hehlerware (21 Spül- und Waschmaschinen) sicher. Die Kriminalpolizei ermittelt. Zusätzlich wurden vier Fahrzeuge aufgrund von falschen Kennzeichen stillgelegt. Ein Verfahren wegen Urkundenfälschung wurde eingeleitet. Die Einsatzkräfte haben außerdem mutmaßliche Schleusungen von sechs ausländischen Personen aufgedeckt. 

Neben einer Vielzahl von kommunalen Behörden, wie Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht, Ordnungsamt, Gesundheitsamt, lokale Feuerwehr, städtische Vollstreckungsstellen, beteiligten sich die Polizei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, Ermittlungsstellen der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen. 

Hintergrund

Der „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unterstützt seit 2018 die am stärksten betroffenen Kommunen und entwickelt passgenaue Strategien gegen ausbeuterische Strukturen. Der Austausch koordiniert seit 2018 wiederholt – ausgehend von einem auf problematische Bau- und Wohnungsbestände orientierten Blickwinkel – Kontrollaktionen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen. Vorbereitungen und Durchführung wurden von den jeweils lokalen Verantwortlichen mit den örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden abgestimmt, die die Kontrollaktionen im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe unterstützen. In der Vergangenheit fanden mehrfach landesorganisierte Kontrollaktionen, auch im deutsch-niederländischen Grenzraum, statt. In die Organisation fließen zugleich Erfahrungen aus ministeriumsseitig geführten Projekten zur Unterstützung von Städten und Gemeinden im Hinblick auf ein Vorgehen gegen Schrottimmobilien ein.

Besondere Beispiele für konsequentes Handeln sind unter anderem die Vereinbarungen „Zukunftspartnerschaft Gelsenkirchen“ sowie der „Hagen-Pakt 2026 – 2035“, die das Ministerium mit den Städten Gelsenkirchen und Hagen geschlossen hat. Bei der Zukunftspartnerschaft Gelsenkirchen sollen bis zu 3.000 Problemimmobilien vom Markt verschwinden und stehen somit für Vermietungen an Armutszuwanderer nicht mehr zur Verfügung. Das Land hat hierfür bislang 30 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem „Hagen-Pakt 2026–2035“ wird ein umfassender Stadtumbau angestrebt. Ziel ist es, in den nächsten zehn Jahren 600 Wohneinheiten zurückzubauen, 1.000 Wohneinheiten zu modernisieren und eine Anpassung der städtischen Infrastrukturen vorzunehmen. Zu den Schwerpunkten zählen auch die Stärkung von Sicherheit und Integration sowie die Aufwertung benachteiligter Quartiere. Für die Umsetzung sollen rund 80 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt werden.

Zudem stärkt das Ministerium die Städte und Gemeinden rechtlich und operativ: Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz, gezielten Kontrollaktionen und Rechtsberatung werden Eigentümer von Problemimmobilien unter Druck gesetzt. Gleichzeitig können öffentliche Förderprogramme für Wohnraum- und Städtebau genutzt werden, um die Situation nachhaltig zu verbessern.

Die Landesregierung hat in dieser Woche das „Gesetz für fairen Wohnraum und zur Sicherstellung angemessener Wohn- und Unterbringungsverhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen (Faires-Wohnen-Gesetz Nordrhein-Westfalen – FWoG NRW)“ in den Landtag eingebracht, dessen erste Beratung in der Plenarsitzung am 15. Juli 2026 vorgesehen ist. Mit dem geplanten „Faires-Wohnen-Gesetz“ will die Landesregierung das Wohnraumstärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 weiterentwickeln und die Handlungsmöglichkeiten gegen Problemimmobilien und ausbeuterische Wohnverhältnisse deutlich stärken. Der Gesetzentwurf greift Erkenntnisse aus den landesweiten Kontrollaktionen auf und sieht unter anderem schärfere Eingriffsmöglichkeiten für Kommunen, ein Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken, erweiterte Befugnisse beim Datenaustausch sowie neue Instrumente wie die Treuhandverwaltung, ein Gütesiegel „Faire Unterkunft“ und – als letztes Mittel – die Enteignung besonders problematischer Immobilien vor.

Im Zeitraum von 2013 bis 2025 ist die Zahl der in Nordrhein-Westfalen lebenden ausländischen Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien von 80.251 auf 273.717 Personen angewachsen (Stand 31.12.2025), wobei die Dynamik in den letzten Jahren abgenommen hat und die Zahlen seit Beginn des Jahres 2024 leicht rückläufig sind. Für die Zuwanderung gibt es verschiedene Gründe, wie die reguläre Immigration aus den Staaten Rumänien und Bulgarien im Zuge von Arbeitsaufnahmen in Nordrhein-Westfalen. Zudem erfolgt die Zuwanderung von Menschen aus südosteuropäischen Staaten, die einen besonderen gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Unterstützungsbedarf. Daneben gibt es eine besondere Entwicklung in den Grenzregionen zu den Niederlanden: Es kommt zu Zuzügen von Arbeitsmigrantinnen und -migranten vor allem aus den EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien.

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Tel.: 0211 8618-4264
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