Wohnen

Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas – Antragsstart in Nordrhein-Westfalen

16.05.2023

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger ist in Nordrhein-Westfalen gestartet. In einem ersten Schritt können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in spätestens zwei Wochen geöffnet. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen: Vor dem Hintergrund hoher Antragsvolumen starten wir mit den Haushalten, die selbst eine Feuerstätte betreiben. Anschließend erfolgt eine Öffnung für Vermieter. Für unser Bundesland stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“

Ab sofort können selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden. Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2 000 Euro pro Privathaushalt. Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen.

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.

Die Umsetzung der Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig erstattet werden.

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