Gemeindefinanzierung 2026 trotzt der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung – voraussichtlich 16,45 Milliarden Euro für kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 (GFG) beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände können im kommenden Jahr voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von rund 16,45 Milliarden Euro und damit rund 684 Millionen Euro (+ 4,34 Prozent) mehr als im Jahr 2025 erwarten. Die genaue Höhe wird erst mit dem Ende des sogenannten Verbundzeitraumes am 30. September 2025 feststehen.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Trotz der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung kennt die Gemeindefinanzierung unverändert nur eine Richtung: Hoch. Wesentliche Treiber sind das Lohnsteueraufkommen und die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, die ein rund 11-prozentiges Minus bei der unternehmensbezogenen Körperschaftsteuer mehr als ausgleichen können. Mit voraussichtlichen 16,45 Milliarden Euro für die Gemeindefinanzierung 2026 wird ein neuer Rekordwert erreicht. Doch das kann nicht darüber wegtäuschen, dass die kommunalen Haushalte durch Sozialausgaben und Tarifabschlüsse gleichzeitig hochbelastet sind. Deshalb bedarf es dringender Reformen auf der Bundesebene, die auch in den kommunalen Haushalten stabilisierend wirken. Neben der Altschuldenlösung für besonders verschuldete Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen bleibt die Landesregierung auch mit der Gemeindefinanzierung 2026 an der Seite der kommunalen Familie.“
Von den 16,45 Milliarden Euro sollen rund 84 Prozent (13,85 Milliarden Euro) als finanzkraftabhängige Schlüsselzuweisungen verteilt werden. Für Investitionen sollen den Kommunen rund 2,5 Milliarden Euro zugewiesen werden.
Hintergrund
Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) Nordrhein-Westfalen regelt, wie viel Geld das Land seinen Kommunen (Städten, Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden) im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung stellt. Diese Zuweisungen helfen den Kommunen, Aufgaben wie Bildung, Soziales und Infrastruktur zu erfüllen. Der Verbundsatz beträgt unverändert 23,0 Prozent.
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