Bau

BauCode NRW: Drittes Update zur Landesbauordnung macht Bauen einfacher, schneller und digitaler

29.07.2026

Ministerin Scharrenbach: BauCode NRW wird den Umbau des Bestandes erleichtern und Bürokratie zusätzlich deutlich abbauen 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Der Landtag hat am Mittwoch, 15. Juli 2026, den Gesetzentwurf über ein „Drittes Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet. Der neue „BauCode NRW“ tritt damit am Dienstag, 1. September 2026, in Kraft. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen, die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten zu stärken und insbesondere den Umbau sowie die Umnutzung bestehender Gebäude deutlich zu erleichtern. Gleichzeitig werden zahlreiche Verfahren konsequent digitalisiert und Bauaufsichtsbehörden von Verwaltungsaufgaben entlastet. Mit dem dritten Änderungsgesetz setzt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung seine Linie fort: Nach vorheriger Novelle zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus und weiteren Entlastungen für Klimaschutz und Bauverfahren folgt nun der nächste Schritt hin zu einem modernen, effizienten und zukunftsfesten Bauordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen.

„Der ‚BauCode NRW‘ eröffnet ein neues Kapitel des Bauens. Ideen waren häufig zwischen Paragrafen und Verfahrensschleifen gefangen. Wer bauen will, braucht heute häufig viel Geduld. Der ‚BauCode NRW‘ steht für einen in Teilen radikalen, aber notwendigen Wandel: Bauen wird wieder einfach. Keine unnötigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften, keine Bürokratie-Hürden, die Kreativität und Tempo ausbremsen. Stattdessen: klare Leitlinien, digitale Transparenz und eine gemeinsame Haltung – wir bauen Nordrhein-Westfalen weiter. Das Grundprinzip: Menschen, die bauen wollen, wissen, was sie tun – und Nordrhein-Westfalen vertraut ihnen. Statt endloser Genehmigungen gibt es Verantwortung, statt kleinlicher Vorgaben klare Ziele. Der ‚BauCode NRW‘ steht für ein modernes Bauverständnis: effizient, mutig, partnerschaftlich“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Ein zentrales Element des „BauCode NRW“ ist zudem die grundlegende Neuausrichtung bei den anerkannten Regeln der Technik. „Mit der neuen Landesbauordnung sagt Nordrhein-Westfalen Ciao zur Regelungswut in Deutschland: Heute muss bis ins kleinste Detail geregelt sein, wie viele Steckdosen in einem Raum zu sein haben. Schluss damit: Künftig wird bauordnungsrechtlich nur noch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen zu beachten sein. Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen nimmt 10 Prozent des geltenden DIN-Regelwerkes in Bezug – nämlich das sicherheitsrelevante Recht. Künftig fällt bauordnungsrechtlich also die Pflicht weg, die anderen 90 Prozent auch zu beachten. Das schafft Raum für Lösungen“, so Ministerin Ina Scharrenbach weiter.

Des Weiteren werden Festlegungen für die Anwendung des bundesgesetzlichen „Bau-Turbos“ getroffen, um diesen auch verfahrensrechtlich zu flankieren.

Erstes Landesgesetz wird „digital-first“

Mit dem Änderungsgesetz wird die elektronische Bauantragstellung zum Regelfall. Nachdem die Schriftformerfordernisse bereits seit 2019 schrittweise zurückgeführt wurden, wird die Bauordnung Nordrhein-Westfalen konsequent auf digitale Verfahren ausgerichtet. Mit dem „BauCode NRW“ werden Papierunterlagen künftig endgültig durch digitale Verfahren und standardisierte Bearbeitungsprozesse ersetzt.

Doppelte Einmessungspflicht soll abgeschafft werden

Mit dem „BauCode NRW“ entfällt künftig - im Zusammenspiel mit der geplanten Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes - auch die doppelte Gebäudeeinmessung. Bislang werden Bauherrschaften vielfach mit zwei Vermessungen belastet, obwohl die die Daten des bauordnungsrechtlichen Nachweises bereits die Anforderungen des Liegenschaftskatasters erfüllen. Durch die Nutzung digital erhobener Gebäudedaten sowie des bundesweiten Standards „XBau“ können Informationen automatisiert übernommen und Vermessungskosten nach Schätzungen um rund 20 Prozent reduziert werden. Mit der Anzeige der abschließenden Fertigstellung eines Bauvorhabens wird künftig zugleich spätestens der bauordnungsrechtliche Einmessungsnachweis eingereicht. Das vermeidet Doppelstrukturen, senkt Kosten und beschleunigt Verfahren.

Bauordnung Nordrhein-Westfalen wird zur Umbauordnung Nordrhein-Westfalen und bekommt eine Oldtimer-Regelung für Bestandsgebäude

Ein Schwerpunkt des „BauCode NRW“ liegt auf dem Bauen im Bestand. Künftig soll die Landesbauordnung den Umbau und die Umnutzung bestehender Gebäude stärker fördern und dort Erleichterungen schaffen, wo bisher umfangreiche bauordnungsrechtliche Anforderungen einer wirtschaftlichen Nachnutzung entgegenstanden. Damit wird die Bauordnung stärker zu einer Umbauordnung: Bestehende Gebäude sollen erhalten, weiterentwickelt und neuen Nutzungen zugeführt werden, anstatt wertvolle Bausubstanz ungenutzt zu lassen. Künftig werden Umbau und Umnutzung bestehender Gebäude deutlich erleichtert. 

Denn: Bestehende Gebäude erfüllen regelmäßig die Grundanforderungen an Bauwerke. Hieran ändert sich durch Umbaumaßnahmen oder eine Nutzungsänderung zunächst einmal nichts. Damit kann auch der Prüf- und Nachweismaßstab entsprechend reduziert werden und die vorgelagerte Kontrolle durch die Bauaufsicht auf ein Minimum reduziert werden.

Insbesondere die Umwandlung ehemals gewerblich genutzter Immobilien wie Bürogebäude oder Ladenlokale in Wohnraum soll einfacher möglich werden. Der „BauCode NRW“ reduziert hierfür zahlreiche Anforderungen an bestehende Bauteile und schafft mehr Spielräume für die Weiterentwicklung vorhandener Gebäude. Auch die Anforderungen an Tageslicht, Aufstockungen und den Umgang mit genehmigten Bestandsgebäuden werden praxisgerechter ausgestaltet und erleichtert, um Bestände nachnutzen zu können. Der „BauCode NRW“ stellt damit den Bestand stärker in den Mittelpunkt. Gleichzeitig schafft die neue Bestandsregelung mehr Rechtssicherheit, reduziert Prüf- und Nachweispflichten und stärkt die Verantwortung der am Bau Beteiligten.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Der Umbau oder die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes ist das Weitererzählen einer guten Geschichte. Es wird bewahrt, was tragfähig ist, und verändert, was nicht mehr passt. Das Bestehende bildet das Fundament, um neue Räume zu schaffen. Viele Bestandsgebäude stehen leer: Sie nehmen Raum ein. Gleichzeitig suchen Menschen Wohnraum, Arbeitsorte oder Begegnungsflächen. Heute oftmals ein unauflösbarer Widerspruch. Mit den Gesetzesänderungen wird die Bauordnung zur Umbauordnung. Umbau und Umnutzung verbindet Vergangenheit mit Gegenwart und Zukunft. Die Frage ist also nicht, ob umgebaut werden soll, sondern, ob wir es uns leisten können, es nicht zu tun. Umbau und Umnutzung sind die Schlüssel, um vorhandene Räume neu zu beleben. Mit der Umbauordnung wird aktive Stadtgestaltung und Klimaschutz noch besser umsetzbar.“

Genehmigungsfreistellung wird ausgeweitet

Die Genehmigungsfreistellung von ansonsten genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wurde seit der Neufassung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2019 mehrfach verändert, um insbesondere der Schaffung von Wohnraum Rechnung zu tragen. Zuletzt wurden zum 1. Januar 2024 auch Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 unter den bisher geltenden Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt. Nunmehr wird die Genehmigungsfreistellung weiter an die Musterbauordnung angepasst und der Anwendungsbereich des Genehmigungsfreistellungsverfahrens erweitert. Die Genehmigungsfreistellung bei Gebäuden wird zudem auch auf den Fall der Änderung oder Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 BauGB („bauplanungsrechtlicher Innenbereich“) ausgeweitet.

Verteidigungs- und Sicherheitsinfrastruktur sowie Ausbau öffentlicher Infrastruktur werden beschleunigt

Gegenstand der Änderungen im Bauordnungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, gänzlich bauordnungsrechtlich verfahrensfrei zu stellen. Damit sollen Verantwortungsbereiche abgeschichtet werden.  Bauvorhaben, die Zwecken der Bundespolizei, dem zivilen Bevölkerungsschutz, dem Katastrophenschutz, der Unfallhilfe oder die der Abwehr sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse zum Schutz der Bevölkerung dienen oder die eine besondere öffentliche Zweckbestimmung im Sinne des Paragraf 37 Absatz 1 des Baugesetzbuches haben, werden in das sogenannte bauaufsichtliche Zustimmungsverfahren überführt. Sie sind der oberen Bauaufsichtsbehörde in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Die öffentliche Hand ist an Recht und Gesetz gebunden, so dass das Einhalten der bauordnungsrechtlichen Vorschriften mit neuen Verfahrensbeschleunigungen einhergehen kann.

Bauordnungsrechtliche Erleichterungen für die Energiewende

Der „BauCode NRW“ enthält weitere Erleichterungen für die Energiewende. Dafür werden verschiedene bauordnungsrechtliche Hürden abgebaut und Verfahren vereinfacht. So werden notwendige Anlagen für den Aufbau des Wasserstoffkern- und -verteilnetzes sowie für den Transport und die Speicherung von Kohlenstoffdioxid aus dem Anwendungsbereich der Bauordnung herausgenommen. Zudem wird die Errichtung von „E-Tankstellen“, einschließlich deren technischer Nebenanlagen, bauordnungsrechtlich verfahrensfrei gestellt. 

„BauCode NRW“ heißt: Bürokratie vom Kopf auf die Füße stellen

Mit dem „BauCode NRW“ wird das Zusammenspiel von Bauherrschaft, Fachplanenden und Verwaltung neu geordnet. Ziel ist es, Verfahren auf das notwendige Maß zu konzentrieren, Verantwortung klarer zuzuordnen und Baugenehmigungen schneller zu ermöglichen. 

Die Unteren Bauaufsichtsbehörden (212 Kommunen in Nordrhein-Westfalen) werden von der Bearbeitung von komplexen Bauanträgen in Verbindung mit dem Bundes- oder Landesbau entlastet. Dies entspricht einer Bitte der Kommunen. Mit den in dem Gesetz vorgesehenen weiteren Erleichterungen verbindet sich zugleich – in der Folge – eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeiten der Bauherrschaft, die grundsätzlich selbst für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu sorgen hat. 

Durch die eigenverantwortliche Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen kann das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung beschleunigt werden. In der Folge ergibt sich ein Grundsatz der Prüffreiheit durch die Bauaufsichtsbehörde. Eine Ausdehnung des bauordnungsrechtlichen Prüfkataloges über die Vorgaben der Bauordnung hinaus soll mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung unzulässig werden. Dadurch werden Verfahren beschleunigt und Verantwortlichkeiten klarer geregelt. 

Ergänzend wird eine Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingeführt: Wird über einen Bauantrag innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entschieden, gilt die Genehmigung unter bestimmten Bedingungen, die die Bauherrschaft bestimmt, als erteilt. Die Einführung der Genehmigungsfiktion knüpft an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler über die Staatsmodernisierung an. 

„Die Übertragung zusätzlicher Verantwortung auf sachverständige Personen bedeutet nicht den Verlust staatlicher Kontrolle, sondern eine sinnvolle Arbeitsteilung. Behörden können sich dadurch stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren – insbesondere auf übergeordnete rechtliche Bewertungen, städtebauliche Steuerung sowie die Wahrung öffentlicher Interessen. Für die Genehmigungsbehörden ergeben sich daraus spürbare Vorteile: verkürzte Bearbeitungszeiten, geringerer administrativer Aufwand und eine Reduzierung von Rückfragen und Nachforderungen. Gleichzeitig steigt die Qualität der eingereichten Unterlagen, da Verantwortung und Haftung klarer bei den planenden Akteurinnen und Akteuren verankert wird. Langfristig stärkt diese Form der Privatisierung die Rolle der Behörden, indem sie Ressourcen schont, Prozesse modernisiert und die Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten intensiviert“, sagt Ministerin Ina Scharrenbach.

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