Altschuldenlösung für Kommunen erreicht nächste Wegmarke – Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen und dem Landtag übermittelt
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Am Dienstag, 13. Mai 2025, hat das Landeskabinett den Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übermittelt. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs soll im Juli 2025 stattfinden.
„Anpacken, stärken, entlasten, gestalten – jetzt haben wir den nächsten Meilenstein zur Entschuldung unserer Kommunen gemeistert. Der Fahrplan steht, der Zug ist mit dem Gesetzentwurf auf dem Gleis. Sofern der Landtag im Juli 2025 den Gesetzentwurf beschließt, ist der Zug abfahrbereit. Die Entlastung soll nach drei Kriterien erfolgen, die kumulativ erfüllt sein müssen: Übergang von insgesamt 50 Prozent des gemeldeten und geprüften Gesamtvolumens der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Schuld des Landes Nordrhein-Westfalen, allen Kommunen wird eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung abgenommen und nach Teilnahme hat keine Kommune einen höheren Bestand an berücksichtigungsfähigen übermäßigen Verbindlichkeiten als 1 500 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Nordrhein-Westfalen bleibt verlässlich,“ so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Mit dem Gesetzentwurf steht ein konkreter Fahrplan, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten zu entlasten. Maßgeblicher Stichtag für die Betrachtung ist der 31. Dezember 2023. Kommunale Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung setzen sich zusammen aus: Liquiditätskrediten, zur Liquiditätssicherung begebene Wertpapiere der Kommunen sowie aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem kommunalseitig geführten Cash-Pool. Als „übermäßig” im Sinne des Gesetzes gilt der Bestand von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in einer Kommune dann, wenn dieser eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro je Einwohnerin und Einwohner nach Abzug bestimmter liquider Mittel übersteigt. Maßgeblich ist die amtliche, von dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen auf diesen Stichtag fortgeschriebene Bevölkerungszahl.
Zum 31. Dezember 2023 belief sich der Stand der Liquiditätskredite und der zur Liquiditätssicherung begebenen Wertpapiere - vor eventuell notwendigen Korrekturen - in den kommunalen Kernhaushalten in Nordrhein-Westfalen auf rund 20,9 Milliarden Euro.
Die Teilnahme an der anteiligen Entschuldung erfolgt auf Antrag. Zuvor hat eine antragsberechtigte Kommune Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung im Hinblick auf Richtigkeit von Ansatz und Ausweis in der Bilanz prüfen zu lassen. Die zum Abzug zu bringenden liquiden Mittel sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Aus dieser Prüfung können sich Korrekturbeträge ergeben.
Die durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommenen Verbindlichkeiten sind im Zeitpunkt der Übernahme durch die Kommune erfolgsneutral gegen die allgemeine Rücklage eigenkapitalerhöhend zu verrechnen.
Hintergrund
- Die Kommunen haben in den vergangenen Jahren bereits viel erreicht. Infolge einer positiven Wirtschaftsentwicklung bis 2023 und umfassender finanzieller Entlastungsmaßnahmen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen konnten die nordrhein-westfälischen Kommunen in den vergangenen Jahren bereits einen erheblichen Teil ihrer Liquiditätskredite zurückführen. So wurden von Ende 2016 bis zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung durch die nordrhein-westfälischen Kommunen um rund 25 Prozent oder rund sieben Milliarden reduziert. 2016 belief sich der Höchststand kommunaler Liquiditätskredite auf rund 28 Milliarden Euro. Bis 2023 hat sich dieser Wert auf nunmehr rund 20,9 Milliarden Euro verringert.
- Zugleich haben die Kommunen die vergangenen Finanzmittelüberschüsse dafür genutzt, in ihre jeweilige kommunale Infrastruktur zu investieren: 2023 überstieg der Wert der kommunalen Investitionen erstmals zehn Milliarden Euro.
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