Wohnen

100 Millionen Euro zur Absicherung von Wohnungsbau- und Modernisierungsvorhaben - Landesregierung bringt Zusatzförderung auf den Weg

10.05.2023

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ stellt das Land 100 Millionen Euro zur Absicherung von Wohnungsbauvorhaben in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Landesregierung reagiert hiermit auf die Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und deren Auswirkungen auf die Bauwirtschaft.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Der Wohnungsneubau und die Modernisierung von Wohnungen stehen landesweit unter massivem Druck: Immer neue und zugleich unklare Anforderungen sowie steigende Baukosten sind Gift für die Immobilien- und Bauwirtschaft. Unsicherheit ist der Feind von Investitionen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Gegenmittel zur Verfügung zu stellen, damit dringend benötigter neuer Wohnraum geschaffen und energetische Modernisierungen zur Erreichung von Klima-zielen durchgeführt werden können. Nordrhein-Westfalen bleibt verlässlich.“

Ziel des landeseigenen 100 Millionen-Euro Programms ist es, die gestiegenen Baukosten mit einem Zuschuss für Hausbauer und Investoren auszugleichen. Damit unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung gezielt Bauwillige bei der Umsetzung ihrer Bauvorhaben, die sie aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Monaten zurückgestellt haben. Der besondere Fokus liegt darauf, krisenbedingt entstandene Mehrkosten abzufedern. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen krisenbedingten Mehrkosten. Der Zuschuss wird aber auch für nachgewiesene krisenbedingte Mehrkosten im freifinanzierten Teil des Bauvorhabens gewährt.

Für Bauvorhaben, für die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Förderjahr 2022 und 2023 vorliegt, kann ein Ergänzungszuschuss beantragt werden, um die Fertigstellung des Vorhabens unter den Bedingungen der öffentlichen Wohnraumförderung zu fördern. Gleiches gilt für Modernisierungsvorhaben. Damit können auch solche Vorhaben umgesetzt werden, die aufgrund der massiven Verschlechterung der Investitionsbedingungen auf die Zeit nach 2023 verschoben oder gänzlich eingestellt worden sind. Die Förderung kann bei den örtlichen Bewilligungsbehörden beantragt werden.

Hintergrund:

  • Der Ergänzungszuschuss kann für Bauvorhaben beantragt werden, für die eine Bewilligung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Förderjahr 2022 oder 2023 erfolgt ist und deren Fertigstellung aufgrund von nachweislich krisenbedingten Mehrkosten gefährdet ist.
     
  • Der Ergänzungszuschuss kann in Höhe von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen krisenbedingten Mehrkosten gewährt wer-den. Er ist nicht begrenzt auf die Mehrkosten im öffentlich geförderten Teil des Bauvorhabens, sondern wird auch für die nachgewiesenen krisenbedingten Mehrkosten im freifinanzierten Teil des Bauvorhabens gewährt.
     
  • Gleiches gilt für Förderzusagen nach Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen 2022 und 2023.
     
  • Der Ergänzungszuschuss kann auch für Auszubildenden- und Studierendenwohnheime gewährt werden.
Referat Presse und Soziale Medien

Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Deutschland

Tel.: 0211 8618-4338
Zum Seitenanfang scrollen